Deutsches Kartellamt will Facebook zügeln
Ohne Zustimmung der Nutzer sollen keine externen Daten kombiniert werden
Bonn – Das deutsche Bundeskartellamt hat Facebook verboten, ohne Zustimmung seiner Nutzer Daten aus anderen Quellen als Facebook selbst zu kombinieren. Konkret geht es dabei einerseits um externen Anbieter, die Facebooks Like-Button auf ihren Webseiten einbetten oder Facebooks Analysetools nutzen, andererseits um Daten aus Facebooks Tochterfirmen Whatsapp und Instagram, die sich ebenfalls hoher Beliebtheit erfreuen.
Facebook hat nun mehrere Möglichkeiten: Das soziale Netzwerk kann binnen eines Monats gegen die Entscheidung berufen, oder es muss binnen vier Monaten Lösungsvorschläge präsentieren. In zwölf Monaten müssen diese dann umgesetzt werden. Bei einer Berufung wandert die Causa vor deutsche Gerichte, sie dürfte aber europaweite Vorbildwirkung haben. So gab die österreichische Wettbewerbsbehörde bekannt, den Fall „genau zu verfolgen“, aber derzeit keine eigenen Schritte zu setzen.
Facebook verwies in einer Stellungnahme darauf, dass seine Plattform zwar populär, aber nicht marktbeherrschend sei. Eine Berufung vor Gericht ist sehr wahrscheinlich. Der Konzern stieß sich auch daran, dass das Bundeskartellamt explizit auf die seit Mai 2018 gültige EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ver- wies. Für die Einhaltung des Datenschutzes seien aber nicht Wettbewerbshüter zuständig, bemängelte Facebook.
Juristisches Neuland
Das Bundeskartellamt, das sich laut eigenen Angaben eng mit Datenschutzbehörden abgesprochen hat, betritt mit dem Verweis auf die DSGVO juristisches Neuland. Die anderswo gesammelten Daten verknüpfe Facebook mit Informationen über die Nutzer von der Plattform selbst und könne dadurch Nutzern und Werbekunden einen besseren Service bieten, erklärt das Bundeskartellamt.
Prinzipiell wäre es zwar in Ordnung, wenn Facebook Daten auf fremden Seiten sammeln würde, aber dafür benötigte es eine bewusste Einwilligung der Nutzer, betonte das Kartellamt. In der Zusammenführung der Daten sieht es dagegen ein grundsätzliches Problem.
Denn dadurch werde Facebook auch „für Werbekunden immer unverzichtbarer“. Das könne dem Wettbewerb und den Werbekunden schaden, die auf einen „mächtigen Anbieter“träfen. „Wir sind dabei, kartellrechtliche Leitplanken in die Internetökonomie einzuziehen“, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt. Facebook hat bereits vor einigen Wochen angekündigt, seine Dienste enger integrieren zu wollen. So sollen künftig Instagram-, Whatsapp- und Facebook-Nutzer plattformübergreifend miteinander chatten können. Das dürfte kartellrechtlich für weitere Probleme sorgen. Facebook erklärte hingegen, dass durch die Whatsappund Instagram-Käufe eine wirtschaftliche Einheit entstanden sei, in der Daten frei fließen dürfen. (APA, red) Kommentar S. 28