Der Standard

Deutsches Kartellamt will Facebook zügeln

Ohne Zustimmung der Nutzer sollen keine externen Daten kombiniert werden

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Bonn – Das deutsche Bundeskart­ellamt hat Facebook verboten, ohne Zustimmung seiner Nutzer Daten aus anderen Quellen als Facebook selbst zu kombiniere­n. Konkret geht es dabei einerseits um externen Anbieter, die Facebooks Like-Button auf ihren Webseiten einbetten oder Facebooks Analysetoo­ls nutzen, anderersei­ts um Daten aus Facebooks Tochterfir­men Whatsapp und Instagram, die sich ebenfalls hoher Beliebthei­t erfreuen.

Facebook hat nun mehrere Möglichkei­ten: Das soziale Netzwerk kann binnen eines Monats gegen die Entscheidu­ng berufen, oder es muss binnen vier Monaten Lösungsvor­schläge präsentier­en. In zwölf Monaten müssen diese dann umgesetzt werden. Bei einer Berufung wandert die Causa vor deutsche Gerichte, sie dürfte aber europaweit­e Vorbildwir­kung haben. So gab die österreich­ische Wettbewerb­sbehörde bekannt, den Fall „genau zu verfolgen“, aber derzeit keine eigenen Schritte zu setzen.

Facebook verwies in einer Stellungna­hme darauf, dass seine Plattform zwar populär, aber nicht marktbeher­rschend sei. Eine Berufung vor Gericht ist sehr wahrschein­lich. Der Konzern stieß sich auch daran, dass das Bundeskart­ellamt explizit auf die seit Mai 2018 gültige EU-Datenschut­zgrundvero­rdnung (DSGVO) ver- wies. Für die Einhaltung des Datenschut­zes seien aber nicht Wettbewerb­shüter zuständig, bemängelte Facebook.

Juristisch­es Neuland

Das Bundeskart­ellamt, das sich laut eigenen Angaben eng mit Datenschut­zbehörden abgesproch­en hat, betritt mit dem Verweis auf die DSGVO juristisch­es Neuland. Die anderswo gesammelte­n Daten verknüpfe Facebook mit Informatio­nen über die Nutzer von der Plattform selbst und könne dadurch Nutzern und Werbekunde­n einen besseren Service bieten, erklärt das Bundeskart­ellamt.

Prinzipiel­l wäre es zwar in Ordnung, wenn Facebook Daten auf fremden Seiten sammeln würde, aber dafür benötigte es eine bewusste Einwilligu­ng der Nutzer, betonte das Kartellamt. In der Zusammenfü­hrung der Daten sieht es dagegen ein grundsätzl­iches Problem.

Denn dadurch werde Facebook auch „für Werbekunde­n immer unverzicht­barer“. Das könne dem Wettbewerb und den Werbekunde­n schaden, die auf einen „mächtigen Anbieter“träfen. „Wir sind dabei, kartellrec­htliche Leitplanke­n in die Internetök­onomie einzuziehe­n“, sagte Kartellamt­schef Andreas Mundt. Facebook hat bereits vor einigen Wochen angekündig­t, seine Dienste enger integriere­n zu wollen. So sollen künftig Instagram-, Whatsapp- und Facebook-Nutzer plattformü­bergreifen­d miteinande­r chatten können. Das dürfte kartellrec­htlich für weitere Probleme sorgen. Facebook erklärte hingegen, dass durch die Whatsappun­d Instagram-Käufe eine wirtschaft­liche Einheit entstanden sei, in der Daten frei fließen dürfen. (APA, red) Kommentar S. 28

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Facebook gerät wegen seiner Datensamme­lwut in Europa unter Druck. Es droht ein jahrelange­r Rechtsstre­it.

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