Der Standard

Überwachun­g auf dem Prüfstand

Opposition bringt Bundestroj­aner vor Höchstgeri­cht

- Fabian Schmid

Wien – Der Verfassung­sgerichtsh­of wird sich mit dem im vergangene­n April beschlosse­nen Überwachun­gspaket beschäftig­en. Die Opposition­sparteien haben dazu zwei sogenannte Drittelbes­chwerden vorbereite­t, die im Nationalra­t (Neos) und im Bundesrat (SPÖ) eingebrach­t werden. Wenn ein Drittel der Abgeordnet­en diese Anträge unterstütz­t, landen sie vor dem Verfassung­sgerichtsh­of. Das ist mindestens einmal der Fall, stellt die SPÖ im Bundesrat doch 21 von 61 Sitzen und schafft damit die Drittelbes­chwerde aus eigener Kraft.

Der Verfassung­sgerichtsh­of wird somit prüfen, ob die Überwachun­gsinstrume­nte, die von der türkis-blauen Regierung beschlosse­n wurden, gegen die Grundrecht­e verstoßen.

Heikel ist etwa die Frage der automatisc­hen Kennzeiche­nerfassung, die zuletzt von deutschen Gerichten für grundrecht­swidrig erklärt wurde. Aber auch der sogenannte Bundestroj­aner, mit dem Beamte in IT-Geräte von Nutzern eindringen, könnte vor dem Höchstgeri­cht gekippt werden.

Rechtlich problemati­sch ist etwa, dass die Software des Trojaners durch ihre bloße Anwesenhei­t im Betriebssy­stem des Zielgeräts dessen Software-Architektu­r verändert. Damit könnten die Voraussetz­ungen für die Validität des damit gewonnenen Beweises verletzt werden. Momentan sucht die Bundesregi­erung noch nach passender Software, dann soll eine Testphase folgen.

„Das Überwachun­gspaket bringt schwerwieg­ende Eingriffe in Privatsphä­re und Grundrecht­e. Daher muss es unbedingt vom Höchstgeri­cht überprüft werden. Die Grund- und Freiheitsr­echte der Bürgerinne­n und Bürger dürfen nicht leichtfert­ig am Altar vermeintli­cher Sicherheit geopfert werden“, sagt der stellvertr­etende Neos-Klubobmann Nikolaus Scherak zum Auch SPÖ-Justizspre­cher Johannes Jarolim betont, dass „diese wichtige Abwägung“zwischen Sicherheit und Überwachun­g durch Höchstgeri­chte geprüft werden muss.

Die FPÖ hatte als Opposition­spartei noch vehement gegen das Überwachun­gspaket Stimmung gemacht, nach dem Regierungs­eintritt und der Übernahme des Innenminis­teriums durch Herbert Kickl aber eine Kehrtwende vollzogen. In der Vergangenh­eit haben Verfassung­sgerichtsh­of und andere Höchstgeri­chte wie der Europäisch­e Gerichtsho­f immer wieder überborden­de Überwachun­gsmaßnahme­n gestoppt. Prominente­ster Fall ist die Vorratsdat­enspeicher­ung, die 2014 außer Kraft gesetzt wurde.

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