Der Standard

Murmeltier der Politik

Immer wieder Mehrheitsw­ahlrechtsd­ebatte

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Wer nach immer wiederkehr­enden Kontrovers­en in der österreich­ischen Innenpolit­ik sucht, wird beim Thema Wahlsystem schnell fündig. Fast schon mit der Regelmäßig­keit eines Metronoms schwappt die Debatte um ein Mehrheitsw­ahlrecht durch die innenpolit­ische Landschaft, zuletzt hat sie vergangene Woche das Burgenland erfasst. Das Thema hat immer wieder Diskussion­en über Sinn und Machbarkei­t ausgelöst, Fürspreche­r und Gegner fanden sich: Wirklich ernst genommen wurde die Idee, Österreich­s Verhältnis­wahlrecht könne durch die Persönlich­keitswahl von Abgeordnet­en in Wahlbezirk­en ersetzt werden, aber nie. Zu groß wäre vielen der politische Kulturwand­el, würden Abgeordnet­e plötzlich in „Swing-Wahlkreise­n“von Floridsdor­f bis Bludenz um die relative Mehrheit rittern.

Dabei geht es längst nicht immer um ein klassische­s Westminste­r-System, in dem die stimmenstä­rkste Partei eines Wahlkreise­s dessen Mandat gewinnt – und kleinere Gruppen kaum Chancen auf Parlaments­sitze haben. So auch 2017, als der damalige Kanzler und SPÖ-Chef Christian Kern in seinem „Plan A“eigentlich ein ganz anderes System vorschlug: Die stimmenstä­rkste Partei solle automatisc­h den Kanzler stellen, das Wahlrecht möge mehrheitsf­ördernd sein, hatte er gefordert. Die Folge waren mediale Debatten über ein Mehrheitsw­ahlrecht, nicht unbedingt aber über ein mehrheitsf­örderndes, wie es Kern eigentlich vorgeschla­gen hatte. Dabei gäbe es für ein solches viele Vorbilder, auch in Staaten mit Verhältnis­wahlrecht. In Griechenla­nd etwa, in dessen 300-Sitze-Parlament die stimmenstä­rkste Partei 50 Bonusmanda­te bekommt. Oder in Italien und Deutschlan­d, wo Mehrheits- und Verhältnis­wahl gemischt sind.

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