Asyljurist: „Vorbeugende Haft nicht vorgesehen“
Gesetzesänderung wegen Bluttat von Dornbirn würde EU-Recht verletzen
Dornbirn/Wien – Nach der Bluttat in der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn wollen sich Innenstaatssekretärin Karoline Edtstadler und der Vorarlberger Landeshauptmann Markus Wallner (beide ÖVP) dafür einsetzen, die Rechtslage im Asylbereich zu ändern. Das haben die beiden am Freitag bei einem Arbeitsgespräch vereinbart.
Wie berichtet, soll ein türkischer Asylwerber am Mittwoch den Sozialamtsleiter der BH Dornbirn erstochen haben. Der amtsbekannte Tatverdächtige war trotz eines bis 2024 ausgesprochenen, aber laut Innenministerium (BMI) von der EU-Judikatur ausgehebelten Aufenthaltsverbots illegal in den Schengenraum eingereist und stellte einen Antrag auf Asyl, wodurch er zumindest vorübergehenden Abschiebeschutz erhielt. Auch im Fall eines negativen Asyl- bescheids hätte dem angeblichen Kurdenkämpfer laut Innenministerium wohl eine Duldung zugestanden werden müssen. Schon am Tag nach dem Verbrechen hatte Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) von „Unzulänglichkeiten im bestehenden internationalen Asylsystem“gesprochen, die auf EUEbene repariert werden müssten.
Vorbeugende Haft unmöglich
Auch die Frage, warum der mutmaßliche (amtsbekannte) Täter nicht gleich bei seinem Asylantrag in Haft genommen worden ist, ist aufgetaucht. Dazu Georg Bürstmayr, Rechtsanwalt für Fremdenund Asylrecht, auf Anfrage des
Standard: „Eine vorbeugende Haft ist in Österreich nicht vorgesehen“, und das sei auch gut so. Denn: „Wenn man zwei Meter weiter denkt, kommen wir in ab- surde Gefilde, denn man kann nicht 10.000 Personen sicherheitshalber wegsperren.“Das Grundproblem sei einfach: Man könne nicht in die Zukunft schauen. Auch Rechtswissenschafter Bernd-Christian Funk unterstrich am Freitagmorgen im Ö1- Morgenjournal die Ansicht, wonach es rechtlich keine Möglichkeiten gegeben hätte, den Mann festzuhalten oder abzuschieben.
Bürstmayr betont, dass es sich um EU-Recht handle: „Das Unionsrecht, das in diesem Zusammenhang in Österreich gilt, gilt auch unabhängig von der Meinung des Innenministers.“Bei einem Alleingang müsste Österreich damit rechnen, dass die EU ein Vertragsverletzungsverfahren einleite. (elas, simo)