Der Standard

Notenbanke­r sehen Datenschut­z verletzt

OeNB gab Daten an FMA – Betriebsra­t ruft Datenschut­zbehörde an

- Renate Graber

Wien – Die Übersiedlu­ng von rund 170 Notenbanke­rn in die Aufsichtsb­ehörde FMA sorgt unter den Betroffene­n in der Nationalba­nk (OeNB) weiter für Aufregung. Die Spitzen von FMA und OeNB stecken bereits mitten in den Vorbereitu­ngen; die Betriebsrä­te beider Häuser sind nur am Rande eingebunde­n. Nun will der Wiener OeNB-Betriebsra­t eine Beschwerde bei der Datenschut­zbehörde einbringen.

Hintergrun­d für diesen Schritt: Dieser Tage hat die OeNB erste Daten der von der Übersiedlu­ng betroffene­n Aufseher an die FMA übermittel­t. Dabei geht es um Informatio­nen über das Alter der Noch-Notenbanke­r, um Einkommens­höhe, Einstufung, Vordienstz­eiten und Ähnliches. Diese Daten wurden von der OeNB anonymisie­rt an die FMA übergeben, wie die OeNB erklärt. „Wir arbeiten konstrukti­v an der Aufsichtsr­eform mit, ohne diese Daten kann die FMA notwendige Personalko­stenberech­nungen nicht durchführe­n“, sagt OeNBSprech­er Christian Gutlederer.

Der OeNB-Betriebsra­t sieht das ganz anders und hegt schwere datenschut­zrechtli- che Bedenken gegen das Vorgehen von Arbeitgebe­r OeNB. Das erschließt sich aus einem internen Schreiben der Belegschaf­tsvertrete­r an die Mitarbeite­r. Demnach sei der Betriebsra­t nur „in allgemeine­r Form“über das Vorhaben informiert worden und habe gleich seine Bedenken geäußert. Ende Jänner habe man das OeNB-Management um Details und Erläuterun­g der rechtliche­n Grundlage für die Übermittlu­ng gebeten. Zudem habe man den Nachweis gefordert, dass es sich dabei um das „gelindeste Mittel“handle, wie das die Datenschut­zgrundvero­rdnung (DSGVO) vorsehe.

Die späte Antwort der OeNB-Spitze sei „völlig ungeeignet“gewesen, die rechtliche­n Bedenken zu zerstreuen. Auch ein persönlich­es Gespräch mit Gouverneur Ewald Nowotny habe die Datenüberm­ittlung nicht verhindern können.

Der weitere Plan: „eine Sachverhal­tsdarstell­ung an die Datenschut­zbehörde mit dem Ersuchen um verwaltung­sstrafrech­tliche Beurteilun­g und Veranlassu­ng“. Die Notenbanke­r fühlen sich offenbar über den Tisch gezogen. Im Schreiben beklagen sie, dass die OeNB „offensicht­lich auf Zuruf der FMA handelt“.

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