Scharfe Kritik an härteren Strafen für Sexualverbrecher
Juristin hält Pläne für „kontraproduktiv“, weil sie Opfer von einer Anzeige abhalten
Wien – Am Sonntag hat die Bundesregierung ein umfassendes Paket zur Strafverschärfung bei Gewaltverbrechen angekündigt, das am Mittwoch im Ministerrat beschlossen werden soll. Dazu gehören unter anderem höhere Mindeststrafen bei Vergewaltigungen, außerdem sollen Verurteilte zumindest einen Teil ihrer Freiheitsstrafe antreten müssen. Nachgeschärft werden soll auch bei Wiederholungstätern sowie bei wiederholter Gewaltausübung gegen Unmündige oder Wehrlose.
Für diese Pläne erntet SchwarzBlau scharfe Kritik von mehreren Seiten. Die Juristin Katharina Beclin vom Wiener Juridicum bezeichnet sie als „kontraproduktiv“: Der erhöhte Strafrahmen würde Opfer eher davon abhalten, Anzeige zu erstatten, „da sie nicht eine möglichst hohe Bestrafung des Vaters, Bruders oder Lebensgefährten wollen“. Laut Kriminalstatistik sind die Täter meist Verwandte oder Bekannte.
Für Maria Rösslhumer von den Frauenhäusern ist das jetzige Strafausmaß ausreichend. Das Problem sei, dass es bei Sexualdelikten nur selten zu Verurteilungen komme. Stattdessen fordert sie Schulungen im Justizapparat, um die Gewaltdynamiken besser verstehen zu können. Kritik gab es auch von Neos-Justizsprecherin Irmgard Griss, die einen „ganzheitlicheren Ansatz“fordert. (red)
Höhere Mindeststrafen bei Vergewaltigung Die Mindeststrafe soll von einem auf zwei Jahre erhöht werden. Die gänzlich bedingte Strafnachsicht wird es nicht mehr geben. Höhere Höchststrafen für Wiederholungstäter Weitere Details gibt es noch nicht. Bereits jetzt kann das Höchstmaß der angedrohten Strafe im Wiederholungsfall um die Hälfte überschritten werden. Lebenslanges Tätigkeitsverbot Bei rechtskräftigen Verurteilungen kann ein lebenslanges Verbot von Tätigkeiten mit Kindern oder wehrlosen Personen ausgesprochen werden. Tatbestand Stalking wird ausgeweitet Hinzu kommt die „Veröffentlichung von Tatsachen oder Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereichs einer Person ohne deren Zustimmung“. (red)