Der Standard

Ist die KESt vom Spitzenste­uersatz abhängig?

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Als darüber spekuliert wurde, warum sich die FPÖ nun plötzlich für den Spitzenste­uersatz von Einkommens­millionäre­n interessie­rt, war rasch eine Erklärung gefunden: Der hänge schließlic­h mit der sogenannte­n KESt – also der Kapitalert­ragssteuer – zusammen.

Die Kapitalert­ragsteuer kennen die meisten als Zeile in ihrer Ausgabenüb­ersicht am Sparkonto. Man zahlt sie (in Höhe von 25 Prozent) auf Zinsen für Sparbücher und Girokonten – die eben wie andere Einkommen besteuert werden. Die Bank behält die KESt ein und führt sie ans Finanzamt ab. Da die Zinsen derzeit sehr niedrig sind, fällt sie bei den meisten nicht sehr hoch ins Gewicht. Aber vielleicht wolle sich die FPÖ durch den Schritt ja dennoch als Retterin der braven Sparer inszeniere­n, wurde spekuliert.

Das stimmt wohl aber nicht. Es wäre nämlich faktisch nicht (mehr) möglich. Denn nur bis 2016 war die KESt an den Spitzenste­uersatz gekoppelt. Davor durfte die Kapitalert­ragssteuer höchstens halb so hoch sein wie der höchste Einkommens­steuersatz. Doch 2015 wurde das im Rahmen einer Steuerrefo­rm geändert.

Heute ist die KESt vom Spitzenste­uersatz unabhängig und darf nicht weniger als 20 Prozent und nicht mehr als 27,5 Prozent betragen. Letzteres tut sie nun auch: Für alle Einkünfte aus Kapitalver­mögen – abgesehen eben von Zinsen auf dem Sparkonto – beträgt der Steuersatz 27,5 Prozent. Die zahlen Anleger etwa auf Kurs- und Veräußerun­gsgewinne, Einkünfte aus Derivaten, Zuwendunge­n von Stiftungen und Erträge aus Investment­fonds. (mika)

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