Ist die KESt vom Spitzensteuersatz abhängig?
Als darüber spekuliert wurde, warum sich die FPÖ nun plötzlich für den Spitzensteuersatz von Einkommensmillionären interessiert, war rasch eine Erklärung gefunden: Der hänge schließlich mit der sogenannten KESt – also der Kapitalertragssteuer – zusammen.
Die Kapitalertragsteuer kennen die meisten als Zeile in ihrer Ausgabenübersicht am Sparkonto. Man zahlt sie (in Höhe von 25 Prozent) auf Zinsen für Sparbücher und Girokonten – die eben wie andere Einkommen besteuert werden. Die Bank behält die KESt ein und führt sie ans Finanzamt ab. Da die Zinsen derzeit sehr niedrig sind, fällt sie bei den meisten nicht sehr hoch ins Gewicht. Aber vielleicht wolle sich die FPÖ durch den Schritt ja dennoch als Retterin der braven Sparer inszenieren, wurde spekuliert.
Das stimmt wohl aber nicht. Es wäre nämlich faktisch nicht (mehr) möglich. Denn nur bis 2016 war die KESt an den Spitzensteuersatz gekoppelt. Davor durfte die Kapitalertragssteuer höchstens halb so hoch sein wie der höchste Einkommenssteuersatz. Doch 2015 wurde das im Rahmen einer Steuerreform geändert.
Heute ist die KESt vom Spitzensteuersatz unabhängig und darf nicht weniger als 20 Prozent und nicht mehr als 27,5 Prozent betragen. Letzteres tut sie nun auch: Für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen – abgesehen eben von Zinsen auf dem Sparkonto – beträgt der Steuersatz 27,5 Prozent. Die zahlen Anleger etwa auf Kurs- und Veräußerungsgewinne, Einkünfte aus Derivaten, Zuwendungen von Stiftungen und Erträge aus Investmentfonds. (mika)