Glawischnig gegen Facebook beschäftigt EuGH
Entschieden wird, ob Facebook Hasspostings selbst ausfindig machen und löschen muss
– Alles begann mit einem Hassposting: Ein FacebookNutzer hatte die damalige GrünenChefin Eva Glawischnig 2016 als „korrupter Trampel“beschimpft. Mit Unterstützung der Grünen klagte sie und bekam vom Handelsgericht Wien in erster Instanz insofern recht, dass Facebook den Beitrag weltweit entfernen müsse. Außerdem gelte bei Klagen gegen die Plattform österreichische Judikatur. Der Fall landete beim Obersten Gerichtshof (OGH). Dort richtete man einige Fragen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das ist rund ein Jahr her, am Mittwoch findet nun eine mündliche Verhandlung statt.
Zu klären sei – wie die Rechtsanwältin Maria Windhager erläutert, die Glawischnig in der Causa vertritt und auch den Standard berät – die Frage, ob eine Löschanordnung gegen die Plattform nur im jeweiligen Land oder weltweit gelte. Letzteres würde bedeuten, dass Facebook Hasspostings auch außerhalb von Österreich entfernen müsste.
Zudem stellt sich die Frage, ob das Unternehmen nach einem gerichtlichem Beschluss auch nach „sinngleichen“Beiträgen aktiv suchen und diese entfernen muss. Würde ein anderes Posting also beispielsweise eine Beschimpfung wiederholen, diese aber an- ders formulieren, müsste die Firma sie trotzdem löschen. Das würde bedeuten, dass Facebook dazu verpflichtet wäre, weitaus mehr in den Bereich zu investieren als bisher. Windhager sagt dazu zum
Standard: „Es geht schlichtweg darum, dass Facebook seine gesetzlich normierte Verantwortung übernimmt.“Österreichs Rechtsprechung habe sich bewährt, sagt sie, Facebook habe sie aber bisher ignoriert. Eine Presseanfrage an Facebook blieb unbeantwortet.
Wie Facebook die Aufgabe bewerkstelligen soll, ist offen, Kritiker befürchten einen automatisierten Filter. „Ein Weg wäre, dass man die Inhalte mit einer Suchfunktion herausfiltert und dann entscheidet, ob man sie löscht“, sagt Windhager. Wie der EuGH entscheiden werde, sei schwierig zu sagen, so die Rechtsanwältin, jedoch sei man „aufgrund der bisherigen Rechtsprechung optimistisch“.
Werner Kogler, Bundessprecher der Grünen, sieht die Causa als „Musterklage“, die für Betroffene Rechtsklarheit schaffen solle. „Hauptsächlich von diesen regelrechten Hassorgien betroffen sind ja Frauen, die in der Öffentlichkeit stehen, wie Politikerinnen und Journalistinnen, und selbst die haben es schwer, dagegen vorzugehen“, sagt Kogler zum Standard. (muz)