Neuauflage schlechter Ideen
Gescheiterte Konzepte werden normalerweise nicht besser, wenn man sie noch größer und strenger wiederholt. Genau das versucht die europäische Gesetzgebung aber mit dem Leistungsschutzrecht, das angeblich die Rechte von Verlagen und ihren schreibenden Mitarbeitern vor bösen sozialen Medien und Nachrichtenaggregatoren schützen will.
Eine ähnliche Regelung ist in Deutschland und Spanien desaströs untergegangen. Verlage stellten rasch fest, dass sie deutlich weniger Besucher auf ihren Portalen hatten, weil ihre Artikel nicht mehr auf Google News und anderen Angebote auftauchten. Also schlossen fast alle Verlage eigene Deals mit Google ab, mit denen sie das Leistungsschutzrecht erst recht außer Kraft setzten. Man muss kein Prophet sein, um ein ähnliches Szenario bei einer Einführung eines europaweiten Leistungsschutzrechts vorherzusagen.
Das fundamentale Problem der Medienbranche lässt sich dabei nicht von der Hand weisen: Natürlich konkurrieren Facebook und Co mit Angeboten der Medienbranche im Kampf um die Aufmerksamkeit der Nutzer. Natürlich schnappen sich die IT-Konzerne eine große Portion des Werbemarktes. Aber das Leistungsschutzrecht ist dafür nicht die richtige Lösung. Vermutlich existiert das eine Heilsversprechen nicht. Vielmehr muss jeder Verlag selbst eine Strategie entwickeln – und seine Inhalte dann auch im Internet bewerben. Am besten kostenlos, über die dynamische Verbreitung auf sozialen Medien und Nachrichtenaggregatoren.