Oberster Gerichtshof kritisiert digitale Ausweispflicht
Wien – Die geplante digitale Ausweispflicht könnte laut dem Obersten Gerichtshof (OGH) gegen EU-Recht verstoßen. Mit der Regelung will die Regierung erreichen, dass User künftig ihre persönlichen Daten hinterlassen müssen. Dadurch soll mit der Anonymität im Netz Schluss sein: Nutzer dürfen dann weiter unter Pseudonym posten, sollten Behörden oder im Falle einer Beleidigung Privatmenschen Informationen verlangen, müssen diese vom Plattformbetreiber weitergereicht werden.
Der OGH stellt in seiner Stellungnahme zu dem Gesetz nun in Zweifel, ob die geplanten Regeln mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)zur Vorratsdatenspeicherung vereinbar ist. Der EuGH hatte entschieden, dass eine allgemeine Datenspeicherung ohne Anlass rechtswidrig ist. Bei der digitalen Ausweispflicht würden Informationen von Nutzern gespeichert, ohne dass diese illegale Inhalte geteilten.
In der Gesetzesvorlage geht die Regierung selbst davon aus, dass die Regelung EU-Recht einschränkt. Sie hofft auf eine spezielle Genehmigung der EU-Kommission. Trotz aktueller Regierungskrise dürften die Vorarbeiten zu dem Gesetz laut Standard-Informationen fortgesetzt werden. Die Kommission hat drei Monate Zeit, um die Anliegen zu prüfen, die Ausweispflicht dürfte Thema bei den nächsten Koalitionsverhandlungen werden. (muz)