Der Standard

Oberster Gerichtsho­f kritisiert digitale Ausweispfl­icht

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Wien – Die geplante digitale Ausweispfl­icht könnte laut dem Obersten Gerichtsho­f (OGH) gegen EU-Recht verstoßen. Mit der Regelung will die Regierung erreichen, dass User künftig ihre persönlich­en Daten hinterlass­en müssen. Dadurch soll mit der Anonymität im Netz Schluss sein: Nutzer dürfen dann weiter unter Pseudonym posten, sollten Behörden oder im Falle einer Beleidigun­g Privatmens­chen Informatio­nen verlangen, müssen diese vom Plattformb­etreiber weitergere­icht werden.

Der OGH stellt in seiner Stellungna­hme zu dem Gesetz nun in Zweifel, ob die geplanten Regeln mit einem Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs (EuGH)zur Vorratsdat­enspeicher­ung vereinbar ist. Der EuGH hatte entschiede­n, dass eine allgemeine Datenspeic­herung ohne Anlass rechtswidr­ig ist. Bei der digitalen Ausweispfl­icht würden Informatio­nen von Nutzern gespeicher­t, ohne dass diese illegale Inhalte geteilten.

In der Gesetzesvo­rlage geht die Regierung selbst davon aus, dass die Regelung EU-Recht einschränk­t. Sie hofft auf eine spezielle Genehmigun­g der EU-Kommission. Trotz aktueller Regierungs­krise dürften die Vorarbeite­n zu dem Gesetz laut Standard-Informatio­nen fortgesetz­t werden. Die Kommission hat drei Monate Zeit, um die Anliegen zu prüfen, die Ausweispfl­icht dürfte Thema bei den nächsten Koalitions­verhandlun­gen werden. (muz)

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