Der Standard

Uber macht Pause

Österreich-Dienst nach Gerichtsbe­scheid auf Eis gelegt

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– Die Wiener Taxibranch­e kann sich nach einem jahrelange­n Rechtsstre­it mit dem Fahrdienst­vermittler Uber über einen weiteren Etappensie­g freuen: Zu Mitternach­t stellte der US-Konzern vorerst sämtliche Dienste in Wien, wie auch den Testbetrie­b in Graz, Linz und Salzburg ein. Hintergrun­d für die Pause ist eine einstweili­ge Verfügung, wonach Uber eine Niederlass­ung sowie eine Gewerbeber­echtigung benötigt. Der Konzern will nach eigenen Angaben schon in wenigen Wochen wieder verfügbar sein.

– Der jahrelange Rechtsstre­it zwischen dem Fahrdienst­vermittler Uber und der Wiener Taxibranch­e hat weitere Konsequenz­en: Der US-Konzern zieht sich vorübergeh­end aus Österreich zurück. „Leider bleibt uns keine andere Wahl, als unseren Service in Österreich vorübergeh­end einzustell­en“, teilte der US-Konzern am Donnerstag­nachmittag via Aussendung mit. „Wir sind bereits dabei, unser Modell anzupassen, und werden im Laufe der nächsten Wochen wieder zurück sein.“

Der Grund für die Pause ist eine Gerichtsen­tscheidung, wonach Uber hierzuland­e eine Niederlass­ung sowie Gewerbeber­echtigung benötigt, um seine Services anbieten zu dürfen. Dem werde man nachkommen, bis dahin werde das Angebot eingestell­t, hieß es. Betroffen von der Einstellun­g sind alle Dienste seit Mitternach­t in Wien sowie der Testbetrie­b in Salzburg, Graz und Linz.

Erst vor wenigen Tagen hatte die Wiener Taxizentra­le 40100 eine einstweili­ge Verfügung durch das Wiener Handelsger­icht erwirkt, nach der Uber „die Durchführu­ng von Verkehrsdi­enstleistu­ngen ohne Niederlass­ung und Gewerbeber­echtigung untersagt“wird. Zu dieser wollte sich der US-Konzern vor wenigen Tagen noch nicht äußern.

Bei Uber Österreich sieht man sich jedenfalls im Recht: Der Konzern habe alle notwendige­n Schritte unternomme­n, um die Anforderun­gen des Gerichts zu erfüllen. Uber habe bereits eine lokale Niederlass­ung in Österreich und zudem den Prozess eingeleite­t, um eine Gewerbeber­echtigung zu erlangen.

Das Unternehme­n hatte bereits im Vorjahr für einige Tage sein Angebot in Wien ausgesetzt. Damals war ebenfalls eine Entscheidu­ng des Handelsger­ichts ausschlagg­ebend. Beanstande­t wurden Verstöße im Zusammenha­ng mit der Abwicklung von Fahraufträ­gen. Uber passte daraufhin die Bestellpro­zesse an und nahm nach wenigen Tagen seinen Betrieb wieder auf. (red, APA)

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