Benko zwischen Lech und Ibiza
Ein Luxus-Chalet am Arlberg, das der Immobilieninvestor René Benko gebaut hat, wird rund um Ibiza-Gate und innerjustizielle Reibereien zum Thema. Eine geplante Anklage wegen Bestechung wurde per Weisung unterbunden.
René Benko sorgt wieder einmal für Aufregung. Besser gesagt: der Umgang der Justiz mit einem Verfahren, das gegen den Immobilientycoon rund um den Erwerb eines Gebäudes im noblen Skiort Oberlech einst lief. Dort hatte sich Benko ziemlich großzügig gezeigt und Lech 500.000 Euro zukommen lassen. Dafür verzichtete die Gemeinde auf ihr Vorkaufsrecht – und machte den Weg für die Errichtung eines ansehnlichen Refugiums frei.
Benko verzauberte das ehemalige „Schlössle“in ein Domizil der Sonderklasse. Von eigenem Kosmetikbereich und Chauffeurdienst, 20-köpfiger Crew samt Butler und Koch über Soledampfund Schwimmbad bis hin zum Privatkino hat „Chalet N“(benannt nach Benkos Frau Nathalie) so ziemlich alles zu bieten, was anspruchsvolle Kunden verlangen.
Zu mieten sind die Wohnungen um 270.000 Euro. Pro Woche. Der Preis gilt als derart prohibitiv, dass meist nur Benko, seine Freunde oder Geschäftspartner in dem Gebäude residieren sollen, wie Einheimische berichten.
Die Geschichte um das 30 Millionen schwere Investment Benkos am Arlberg hat freilich auch ihre Schattenseiten. Denn 2015 wurde das Gemeindeprotokoll von Lech publik, und die Wirtschaftsund Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) begann sich für die Materie zu interessieren. Ermittelt wurde wegen des Verdachts der Bestechung und der Bestechlichkeit. Die Justiz vermutete, dass ein Teil der an Lech überwiesenen Summe strafrechtlich relevant sein könnte. Nämlich jene 250.000 Euro, die für eine rasche Abwicklung des Verfahrens in der Gemeinde in Aussicht geleiht: stellt worden seien. Nach Bedenken von Gemeindevertretern wurden die gesamten 500.000 zur Ablösesumme für das Vorkaufsrecht.
Brisant an der Causa: Die WKStA wollte Ende 2015 Anklage erheben und reichte einen entsprechenden Vorhabensbericht bei der Oberstaatsanwaltschaft ein. Die obere Instanz wies das Ansinnen freilich ab, denn: „Die Beweislage hat keinen Nachweis einer strafbaren Handlung ergeben, die Anklage hätte keine Aussicht auf Erfolg gehabt“, erklärt der Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Michael Klackl, auf Anfrage des STANDARD. Zu diesem Schluss sei man auf Basis der Einvernahmen aller Beteiligten gekommen. Also: Weisung auf Einstellung, die im Oktober 2016 auch umgesetzt wurde.
Was der Causa drei Jahre danach eine besondere Würze verBenko wurde von Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache im Ibiza-Video als einer von mehreren Parteispendern genannt. Benko dementierte prompt und energisch, allerdings wird in den Ibiza-Ermittlungen alles nachgeprüft. Dass auch das Geschäft in Lech noch einmal aufgerollt werden könnte, wie die Onlineplattform Dossier berichtet, dementieren alle Involvierten. Auch die WKStA selbst, die die Ibiza-Behauptungen prüft.
Aus dem Umfeld Benkos ist zu hören, dass die Ablösesumme Ergebnis eines zivilrechtlichen Vergleichs über das umstrittene Vorkaufsrecht gewesen sei. Der Investor hat jegliche Vorwürfe stets bestritten. Das Chalet N ist übrigens im Besitz einer SignaFirma, die vom früheren FPÖBundesgeschäftsführer Markus Mitterrutzner geleitet wird. (gras)