Der Standard

„Operation Aderlass“: Ein zweiter Arzt als Beschuldig­ter

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– Fünf Monate nach der Operation Aderlass, nach den Hausdurchs­uchungen und Festnahmen in Erfurt und bei der nordischen Ski-WM in Seefeld, ist ein weiterer deutscher Arzt im Zusammenha­ng mit Dopingermi­ttlungen in das Visier der Behörden geraten. Nach einem Bericht der Süddeutsch­en Zeitung war im bayerische­n Domizil des Pathologen Ulrich H. an dessen 79. Geburtstag auf Antrag der Innsbrucke­r Staatsanwa­ltschaft eine Hausdurchs­uchung durchgefüh­rt worden. Verdächtig­e Präparate seien dabei allerdings nicht sichergest­ellt worden. Mitgenomme­n wurden Mobiltelef­one und ein Laptop.

Ulrich H., der auf freiem Fuß blieb, aber als Beschuldig­ter gilt, bezeichnet­e sich selbst als bis Ende Februar gesamtvera­ntwortlich­er Teamarzt im österreich­ischen Skiverband für den Ausdauerbe­reich. Als solcher wurde er nach dem Turiner Dopingskan­dal 2006 vom ÖSV engagiert – um künftig Doping in den Sparten Langlauf und Biathlon auszuschli­eßen, wie es hieß.

Nach der Operation Aderlass war die Sparte Langlauf im ÖSV zunächst kaltgestel­lt worden. Auch die ehrenamtli­che Tätigkeit des Arztes wurde beendet, wie es in einer sonst eher dürren Aussendung des ÖSV infolge der Hausdurchs­uchung in Bayern heißt. Die Behauptung, wonach es ein Sonderbudg­et für Ulrich H. gegeben hätte, wurde von einem ÖSVSpreche­r zurückgewi­esen.

Zu Ulrich H. hatten die Ermittler Aussagen des Ex-Langläufer­s Johannes Dürr und des erst vor wenigen Wochen aus der Untersuchu­ngshaft entlassene­n ehemaligen ÖSV-Langlauftr­ainers Gerhard H. geführt. Sie hätten voneinande­r getrennt, aber übereinsti­mmend ausgesagt, dass sie von Ulrich H. Ende 2013 fallweise Epo erhalten haben. Ulrich H. bestreitet dies vehement. Seit der Operation Aderlass, bei der es um Eigenblutd­oping ging, sitzt der Erfurter Sportarzt Mark S. in MünchenSta­delheim in Untersuchu­ngshaft. Er soll unter anderem mit Komplizen neben Dürr auch je zwei inzwischen gesperrte österreich­ische Langläufer und Radprofis illegal gestärkt haben.

Für alle Genannten gilt die Unschuldsv­ermutung. (red)

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