Polizei darf gefilmt werden
Ein Beamter wurde nach einem Vorfall der mutmaßlichen Polizeigewalt am Rande einer Klimademo in den Innendienst versetzt. Bei dem Vorfall kamen keine Bodycams der Polizei zum Einsatz.
Seit Wochen kursieren Videos von Szenen mutmaßlicher Polizeigewalt während einer Klimademonstration in Wien. Zu sehen ist darin etwa, wie Polizisten einen Mann auf dem Boden in Bauchlage fixieren und schlagen. Im Hintergrund ruft jemand: „In die Nieren! In die Nieren!“
Weitere Beamte versuchen, Menschen am Filmen zu hindern und das Geschehen abzuschirmen. Dass die Polizisten bei der Amtshandlung gefilmt werden, müssen sie sich aber gefallenlassen. Das urteilte der Oberste Gerichtshof. Hintergrund war die Klage eines Polizisten, der bei einer Amtshandlung gegen einen Staatsverweigerer erkennbar gefilmt
wurde. Das Material wurde online gestellt. „Die Staatsgewalt muss bei einem hoheitlichen Einsatz mit Zwangsgewalt akzeptieren, dass diese Vorgänge festgehalten werden, zumal dadurch auch ein gewisser präventiver Effekt gegen allfällige rechtswidrige Übergriffe erreicht wird“, zitiert die Presse den OGH. Eine gewichtige Einschränkung trifft das Gericht jedoch: Online gestellt hätte das Material nicht werden dürfen.
Was die Klimademo betrifft, stammt belastendes Videomaterial vonseiten der Demonstranten beziehungsweise Zeugen. Die Exekutive selbst hat den Einsatz nicht festgehalten, wie eine parlamentarische Anfragebeantworde tung von Innenminister Wolfgang Peschorn an die Neos ergibt: „Bodycams kommen nicht flächendeckend zum Einsatz.“Weshalb bei diesem Einsatz keine Bodycam eingesetzt wurde, ließ der Innenminister unbeantwortet.
Ermittlung gegen fünf Beamte
Insgesamt ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen fünf Polizisten in Zusammenhang mit zwei Fällen. Von zwei Personen sei der Landespolizeidirektion Wien bekannt, dass sie im Zuge des Polizeieinsatzes Verletzungen davon trugen. Das geht aus einer Anfragebeantwortung an die Liste Jetzt hervor. Ein Vorfall betrifft eine Person, die eine Rissquetschwunim Kopferbereich davontrug. Der zweite Vorfall betrifft die eingangs geschilderte Szene. Die Diskrepanz zwischen den Aussagen der Beamten vor Gericht, es habe sich ihrerseits um zwei bis drei Schläge gehandelt, und jener Anzahl, die im Video zu sehen ist, könne, so Peschorn, an einer möglichen Manipulation des Videos liegen. Der Umstand lasse sich „wohl auf die nachfolgende Bearbeitung (Wiederholung von Sequenzen)“zurückführen.
Vorläufig suspendiert wurde jedenfalls keiner der involvierten Beamten. Es wurde auch kein Disziplinarverfahren eingeleitet. Dies rechtfertigt Peschorn damit, dass der Sachverhalt noch nicht abschließend festgestellt worden sei. Ein Beamter wurde in den Innendienst versetzt. Was seitens des Innenministeriums jedenfalls schon festgestellt wurde: Das Ansehen des Amtes sei durch die Vorfälle „nicht gefährdet“.
Keine Antwort gibt es von Peschorn auf die Frage, ob gegen die Beamten bereits früher Misshandlungsvorwürfe vorlagen. Nationalratsabgeordnete und Anfragestellerin Stephanie Krisper (Neos) übt daran scharfe Kritik: „Wenn Polizei und Justiz das Vertrauen der Bürger nicht verlieren wollen, muss es eine rasche, transparente und unabhängige Aufklärung geben.“Transparent sei in diesem Fall „aber fast gar nichts“.