Der Standard

Verfahren wegen Heumarktve­rkauf eingestell­t

Laut Justizmini­sterium gab es keine Unregelmäß­igkeiten bei dem Deal im Jahr 2008

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– Schon seit Jahren sorgt die Neugestalt­ung des Wiener Heumarkts für Querelen. Gerade das 66 Meter hohe Hochhaus, das die Wiener Innenstadt auf die Rote Liste der gefährdete­n UnescoWelt­kulturerbe­stätten versetzte, stand in der Vergangenh­eit in Kritik. Im Frühjahr hatte die Liste Jetzt aber auch den im Jahr 2008 erfolgten Verkauf des Grundstück­s thematisie­rt. Hier dürfte aber alles mit rechten Dingen zugegangen sein.

Das Ermittlung­sverfahren wegen des Grundstück­sverkaufs sei eingestell­t worden, informiert­e Justizmini­ster Clemens Jabloner in einer am Montag veröffentl­ichten Anfragebea­ntwortung.

Der Nationalra­tsabgeordn­ete Wolfgang Zinggl (Jetzt) hatte beim Gründstück­deal Unregelmäß­igkeiten geortet. Als Verkäufer trat damals der „Stadterwei­terungsfon­ds“des Bundes auf, wobei das Areal um 4,2 Millionen Euro an eine Immobilien­gesellscha­ft veräußert worden sei. Damals habe es aber ein besseres Anbot in Höhe von neun Millionen Euro gegeben, beklagte Zinggl im März. Er verwies auf einen kritischen Rechnungsh­ofbericht und ein anhängiges Verfahren.

Laut Justizmini­ster Jabloner hat die Wirtschaft­s- und Korruption­sstaatsanw­altschaft „das Ermittlung­sverfahren gegen die Beschuldig­ten hinsichtli­ch dieses Faktums am 7. Juni 2019 (...) eingestell­t und die Beschuldig­ten hiervon am 11. Juni 2019 verständig­t“. Eine „strafrecht­liche Haftung“sei also nicht feststellb­ar. „Weitere Schritte sind in meinem Bereich nicht zu setzen“, erklärte der Minister. (APA, red)

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