Kampfhund fiel zwei Angestellte von Tierheim an
American Staffordshire Terrier verletzte 18- und 54-Jährige am Wochenende schwer
Graz – Er könne sich aus zeitlichen Gründen nicht mehr ausreichend um seinen American Staffordshirer Terrier kümmern, sagte laut steirischer Polizei jener Wiener, der am Freitag seinen zwei Jahre alten Rüden Cesar im Tierheim Adamhof in Straß (Bezirk Leibnitz) abgab. Samstagvormittag verletzte das Tier zwei Mitarbeiterinnen des privaten Tierschutzvereins, der das Heim betreibt, schwer.
Gegen 11.15 Uhr wollte zunächst eine 18-jährige Mitarbeiterin in einem Hundezwinger eine Markise aktivieren, um den Tieren die sengende Sonne zu ersparen. Aus am Sonntag laut Polizei noch unbekannter Ursache griff Cesar die junge Frau in dem Gehege plötzlich an. Sie erlitt Bissverletzungen am gesamten Körper, besonders ihre Unterarme wurden zum Ziel des Tieres.
Eine 54 Jahre alte Kollegin eilte dem schreienden und blutüberströmten Teenager zu Hilfe, wurde aber noch schwerer verletzt. Auch sie wurde mehrmals gebissen, darunter im Kopfbereich. Zum genauen Ablauf der Attacke konnte die Landespolizeidirektion Steiermark am Sonntag noch keine näheren Angaben machen.
Der Hund ließ schließlich von selbst von den beiden Frauen ab. Wenige Minuten nach den Angriffen traf ein 32-jähriger Bekannter der beiden Betreuerinnen in dem Heim ein. Er fand die Verletzten auf dem Boden liegend vor, Cesar saß daneben.
Nachdem es ihm gelungen war, das Tier zurück in den Zwinger zu drängen, konnte der Zeuge die Rettungskette in Gang setzen. Die 18-Jährige wurde von der Rettung ins Landeskrankenhaus Wagna gebracht, die schwerer verletzte 54-Jährige musste dagegen mit dem Rettungshubschrauber Christophorus 12 ins Landeskrankenhaus Graz geflogen werden, wo sie sofort notoperiert wurde.
American Staffordshire Terrier sind seit 1972 als eigene Hunderasse anerkannt. Ursprünglich wurden die Tiere für professionelle Hundekämpfe gezüchtet. In Wien, Niederösterreich und Vorarlberg, jenen drei österreichischen Bundesländern, in denen besondere Vorschriften für bestimmte Hunderassen gelten, sind die auch „Am Staff“genannten Tiere sogenannte Listenhunde. In Wien ist für ihre Haltung daher der Hundeführschein, in Vorarlberg eine Genehmigung des Bürgermeisters notwendig. (red)