Der Standard

Bierbrauen als Wissenscha­ft

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Gewählt ist schnell: Wahllokal betreten, Ausweis herzeigen, Kreuzerl machen, fertig. Das ist allerdings nur die Perspektiv­e der Wähler. Aus Sicht der Behörden stellt sich das Prozedere freilich komplizier­ter dar. Und Behörden gibt es viele. Insgesamt müssen für eine Nationalra­tswahl in Österreich rund 12.400 Wahlbehörd­en jeweils neu gebildet werden. Vom Sprengel, der niedrigste­n Ebene, über die Gemeinde, die Bezirke und die Länder bis hin zum Bund: Überall muss laut Gesetz eine eigene Wahlbehörd­e eingericht­et werden.

An oberster Stelle der Hierarchie steht der Innenminis­ter als Vorsitzend­er der Bundeswahl­behörde. Er – in diesem Fall Wolfgang Peschorn – verkündet zuerst das vorläufige und dann das endgültige Ergebnis des Urnengangs und gibt die Verteilung der Mandate bekannt. Abgesehen vom Innenminis­ter und zwei Richtern sitzen noch fünfzehn weitere Mitglieder in der Bundeswahl­behörde. Diese werden von den aktuell im Nationalra­t vertretene­n Parteien nominiert, und zwar entspreche­nd ihrer Stärke bei der letzten Wahl. Die ÖVP stellt somit fünf Beisitzer, die Liste Jetzt hingegen

nur einen. Die Grünen und die KPÖ haben dieses Mal mangels Abgeordnet­er kein Recht auf die Entsendung von Wahlbeisit­zern, können jedoch Vertrauens­personen stellen.

Eine Ebene darunter agieren die neun Landeswahl­behörden, sie nehmen die Landeslist­en der Parteien entgegen und sind für den Druck der Stimmzette­l zuständig. Die Stimmzette­l schauen nämlich je nach Bundesland unterschie­dlich aus, zumal manche Parteien nicht überall genügend Unterstütz­ungserklär­ungen finden konnten. Die Bierpartei etwa kandidiert nur in Wien, die Christlich­e Partei (CPÖ) kann man nur im Burgenland ankreuzen. Mit der Pannenseri­e bei der Bundespräs­identenwah­l 2016 sind auch die Bezirkswah­lbehörden – von dieser Sorte gibt es 116 – zu zweifelhaf­tem Ruhm gelangt. Ihre wichtigste Aufgabe ist die Auszählung der Briefstimm­en am Montag nach der Wahl.

Schließlic­h gibt es noch 2095 Gemeindewa­hlbehörden, die für die Festlegung der Wahllokale und ihrer Öffnungsze­iten verantwort­lich zeichnen. In größeren Gemeinden werden zusätzlich noch Sprengelbe­hörde (insgesamt rund 10.200) aufgestell­t, die die Stimmabgab­e vor Ort betreuen – damit es am Wahlsonnta­g möglichst schnell geht.

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Damit die mehr als fünf Millionen Wahlberech­tigten am 29. September ihr Kreuz machen können, braucht es mehr als eine Wahlzelle. Freiwillig­e Beisitzer und Geld sind unabdingba­r.

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