Gudenus verklagt den Vermittler des Ibiza-Treffens
Klagsschrift gegen Anwalt legt die Anbahnung offen
Wie kam es dazu, dass sich im Sommer 2017 der damalige FPÖChef Heinz-Christian Strache, sein Vize Johann Gudenus und dessen Ehefrau in einer Finca auf Ibiza einfanden, um mit einer angeblichen Oligarchennichte zu sprechen? Darauf gibt eine Klagsschrift nun detaillierte Antworten. Johann Gudenus hat den Wiener Anwalt Heinz Schimanko damit beauftragt, gegen dessen Kollegen R. M. vorzugehen, der seine Involvierung in das Ibiza-Video bereits bestätigt hat.
Gudenus will erreichen, dass R. M. ihm das rund siebenstündige Video übergeben und seine eigene Kopie dann vernichten muss. Außerdem möchte er erfahren, wie viel Geld mit dem Clip verdient wurde. Der Streitwert wird mit 68.000 Euro beziffert. In der Klagsschrift, die dem STANDARD vorliegt, äußert der Anwalt des einstigen FPÖ-Klubobmanns die Befürchtung, dass „im Zuge des hart geführten Wahlkampfs der politischen Parteien weitere Teile des Ibiza-Videos veröffentlicht“oder Medien zur Verfügung gestellt werden. Außerdem soll das Video angeblich schon „an mehrere Käufer“übergeben worden sein. In dem Schriftsatz, über den zuerst Ö1 und ausführlich der Blog EU-Infothek berichtet haben, dokumentiert Gudenus’ Anwalt, wie es zum Treffen auf Ibiza kam.
Anbahnung über Maklerin
Der Erstkontakt zwischen Gudenus und dem russischen Lockvogel soll schon im Jänner 2017 über zwei andere Personen angebahnt worden sein, nämlich zwischen Gudenus’ Ehefrau und einer mit ihr bekannten Immobilienmaklerin. Letztere erzählte Tajana Gudenus von einer vermögenden Russin, die sich „für Immobilien der Familie des Klägers im Kremstal interessiere“, wie es in der Klagsschrift heißt. Es kam zum gemeinsamen Abendessen, der Anwalt R. M. und der Lockvogel J. H. betraten die Szene. Es gab einen Besichtigungstermin bei Gudenus, außerdem behauptete die Maklerin, eine Überweisung auf ein Treuhandkonto über sieben Millionen Euro gesehen zu haben. Sie war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
Über Mittelsmann J. H. machte Gudenus dann ein Treffen auf Ibiza aus. So stieß Strache dazu. Ebenjener J. H. hat nun einen Sieg vor Gericht errungen: Die Zeit darf künftig nicht mehr über sein Vorleben berichten – sie dürfte aber dagegen berufen. Erwähnt werden darf auch künftig, dass gegen J. H. in Österreich ermittelt wird.
Interessantes Detail am Rande: Im Ö1-Morgenjournal antwortete Anwalt Schimanko auf die Frage, ob nicht auch Gudenus eine gewisse „Eigenschuld“am Ibiza-Video trage, kühl und eindeutig: Sein Mandant habe lediglich „Übersetzungsdienste“für die Aussagen von Strache geleistet. (fsc)