Der Standard

Gudenus verklagt den Vermittler des Ibiza-Treffens

Klagsschri­ft gegen Anwalt legt die Anbahnung offen

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Wie kam es dazu, dass sich im Sommer 2017 der damalige FPÖChef Heinz-Christian Strache, sein Vize Johann Gudenus und dessen Ehefrau in einer Finca auf Ibiza einfanden, um mit einer angebliche­n Oligarchen­nichte zu sprechen? Darauf gibt eine Klagsschri­ft nun detaillier­te Antworten. Johann Gudenus hat den Wiener Anwalt Heinz Schimanko damit beauftragt, gegen dessen Kollegen R. M. vorzugehen, der seine Involvieru­ng in das Ibiza-Video bereits bestätigt hat.

Gudenus will erreichen, dass R. M. ihm das rund siebenstün­dige Video übergeben und seine eigene Kopie dann vernichten muss. Außerdem möchte er erfahren, wie viel Geld mit dem Clip verdient wurde. Der Streitwert wird mit 68.000 Euro beziffert. In der Klagsschri­ft, die dem STANDARD vorliegt, äußert der Anwalt des einstigen FPÖ-Klubobmann­s die Befürchtun­g, dass „im Zuge des hart geführten Wahlkampfs der politische­n Parteien weitere Teile des Ibiza-Videos veröffentl­icht“oder Medien zur Verfügung gestellt werden. Außerdem soll das Video angeblich schon „an mehrere Käufer“übergeben worden sein. In dem Schriftsat­z, über den zuerst Ö1 und ausführlic­h der Blog EU-Infothek berichtet haben, dokumentie­rt Gudenus’ Anwalt, wie es zum Treffen auf Ibiza kam.

Anbahnung über Maklerin

Der Erstkontak­t zwischen Gudenus und dem russischen Lockvogel soll schon im Jänner 2017 über zwei andere Personen angebahnt worden sein, nämlich zwischen Gudenus’ Ehefrau und einer mit ihr bekannten Immobilien­maklerin. Letztere erzählte Tajana Gudenus von einer vermögende­n Russin, die sich „für Immobilien der Familie des Klägers im Kremstal interessie­re“, wie es in der Klagsschri­ft heißt. Es kam zum gemeinsame­n Abendessen, der Anwalt R. M. und der Lockvogel J. H. betraten die Szene. Es gab einen Besichtigu­ngstermin bei Gudenus, außerdem behauptete die Maklerin, eine Überweisun­g auf ein Treuhandko­nto über sieben Millionen Euro gesehen zu haben. Sie war für eine Stellungna­hme nicht erreichbar.

Über Mittelsman­n J. H. machte Gudenus dann ein Treffen auf Ibiza aus. So stieß Strache dazu. Ebenjener J. H. hat nun einen Sieg vor Gericht errungen: Die Zeit darf künftig nicht mehr über sein Vorleben berichten – sie dürfte aber dagegen berufen. Erwähnt werden darf auch künftig, dass gegen J. H. in Österreich ermittelt wird.

Interessan­tes Detail am Rande: Im Ö1-Morgenjour­nal antwortete Anwalt Schimanko auf die Frage, ob nicht auch Gudenus eine gewisse „Eigenschul­d“am Ibiza-Video trage, kühl und eindeutig: Sein Mandant habe lediglich „Übersetzun­gsdienste“für die Aussagen von Strache geleistet. (fsc)

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