Kassenvertragsärzte dürfen künftig Mediziner anstellen
Kammer und Hauptverband machen Weg frei für Vergrößerung von Arztpraxen
Alpbach – Die Österreichische Ärztekammer und der Hauptverband der Sozial versicherungsträger haben ein sprichwörtlich heißes Eisen ausverhandelt. Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Gremien soll es ab 1. Oktober die Möglichkeit geben, dass in Kassenpraxen Ärzte von Ärzten angestellt werden. Das gaben Ärztekammer-Vizepräsident Johannes Steinhart und Haupt verbands chef Alexander Biach überraschend am Montag im Rahmen der G es und heitsgesp räche in Alp bach bekannt.
Diese Möglichkeit soll es für Fachärzte und für Allgemeinmedizinergeben–jeweils als Anstellung innerhalb eines ärztlichen Faches. Auch in Gruppenpraxen und in Primär versorgung s einheiten sollen solche Anstellungen erlaubt sein. Die Bewilligung erfolgt im Rahm endes bestehenden Kassen praxis plans des jeweiligen Bundeslands. Die Anstellung eines Arztes durch einen Vertragsarzt kann unbefristet oder befristet erfolgen.
Die Abrechnung der Leistungen soll im Rahmen des Vertrags des Kassenarztes erfolgen, der einen Kollegen anstellt. Haupt verbands chefBiachv er sprach, dass die Krankenkassen ihrerseits für die Ausweitung der Leistungen und damit auch für verlängerte Öffnungszeiten sorgen werden. So verspricht sich der Hauptverband, dass damit künftig auch mehr Patienten im niedergelassenen Bereich versorgt werden können.
Der Kassenarzt, der einen Kollegen oder eine Kollegin anstellt, muss weiterhin maßgeblich in der Praxis tätig sein. Für eine Einzelordination ist maximal eine Vollzeitanstellung möglich, in Gruppenpraxen maximal zwei Vollzeitstellen. Nur in Primärversorgungszentren können auch mehr Ärzte Vollzeit beschäftigt werden.
Die Eröffnungsrede der Alpbacher Gesundheitsgespräche hielt Nobelpreisträger Joseph Stiglitz, der warnte, dass Ungleichheiten im Gesundheitsbereich demokratiegefährdend seien. (red)