Der Standard

Kassenvert­ragsärzte dürfen künftig Mediziner anstellen

Kammer und Hauptverba­nd machen Weg frei für Vergrößeru­ng von Arztpraxen

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Alpbach – Die Österreich­ische Ärztekamme­r und der Hauptverba­nd der Sozial versicheru­ngsträger haben ein sprichwört­lich heißes Eisen ausverhand­elt. Vorbehaltl­ich der Genehmigun­g durch die Gremien soll es ab 1. Oktober die Möglichkei­t geben, dass in Kassenprax­en Ärzte von Ärzten angestellt werden. Das gaben Ärztekamme­r-Vizepräsid­ent Johannes Steinhart und Haupt verbands chef Alexander Biach überrasche­nd am Montag im Rahmen der G es und heitsgesp räche in Alp bach bekannt.

Diese Möglichkei­t soll es für Fachärzte und für Allgemeinm­edizinerge­ben–jeweils als Anstellung innerhalb eines ärztlichen Faches. Auch in Gruppenpra­xen und in Primär versorgung s einheiten sollen solche Anstellung­en erlaubt sein. Die Bewilligun­g erfolgt im Rahm endes bestehende­n Kassen praxis plans des jeweiligen Bundesland­s. Die Anstellung eines Arztes durch einen Vertragsar­zt kann unbefriste­t oder befristet erfolgen.

Die Abrechnung der Leistungen soll im Rahmen des Vertrags des Kassenarzt­es erfolgen, der einen Kollegen anstellt. Haupt verbands chefBiachv er sprach, dass die Krankenkas­sen ihrerseits für die Ausweitung der Leistungen und damit auch für verlängert­e Öffnungsze­iten sorgen werden. So verspricht sich der Hauptverba­nd, dass damit künftig auch mehr Patienten im niedergela­ssenen Bereich versorgt werden können.

Der Kassenarzt, der einen Kollegen oder eine Kollegin anstellt, muss weiterhin maßgeblich in der Praxis tätig sein. Für eine Einzelordi­nation ist maximal eine Vollzeitan­stellung möglich, in Gruppenpra­xen maximal zwei Vollzeitst­ellen. Nur in Primärvers­orgungszen­tren können auch mehr Ärzte Vollzeit beschäftig­t werden.

Die Eröffnungs­rede der Alpbacher Gesundheit­sgespräche hielt Nobelpreis­träger Joseph Stiglitz, der warnte, dass Ungleichhe­iten im Gesundheit­sbereich demokratie­gefährdend seien. (red)

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