Strache blitzte vorerst in Hamburg mit Anzeige wegen Ibiza-Video ab
Bierlein: Kanzleramtsdaten durften vernichtet werden
Hamburg
– Der im Zuge der IbizaAffäre zurückgetretene FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hat vorerst eine juristische Niederlage in Deutschland erlitten. Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg gab bekannt, dass ein Verfahren gegen alle Mitwirkenden an der Herstellung, Verbreitung und Veröffentlichung des Ibiza-Videos – „insbesondere auch Verantwortliche des Spiegel-Verlags beziehungsweise Spiegel-Online“– eingestellt worden ist. Strache hatte Anzeige erstattet. Er legte Beschwerde gegen die Entscheidung ein.
In München läuft ein Verfahren nach einer weiteren Strafanzeige Straches noch. (red)
– Die Schredder-Affäre im Kanzleramt unter Sebastian Kurz ist aus Sicht von Übergangskanzlerin Brigitte Bierlein auf den ersten Blick keine Affäre: Die eiligst vernichteten Datenträger seien „nach den mir vorliegenden Informationen“keine Akten im Sinne des Bundesarchivgesetzes, weil es sich nur um Kopien handelte, nicht um Originaldaten – sie mussten also nicht dem Staatsarchiv zugeführt werden. Das geht aus mehreren parlamentarischen Anfragebeantwortungen aus dem Kanzleramt hervor.
Eine Vernichtung von bestimmten Datenträgern sei durchaus üblich, heißt es in der Beantwortung. Dass dies bei einer privaten Firma geschah und nicht wie üblich bei der zentralen Vernichtungsstelle des Bundes in Sankt Johann in Pongau, erkläre sich durch die Außergewöhnlichkeit des Misstrauensvotums, so die Kanzlerin sinngemäß: Eine lange Vorbereitung der Amtsübergabe sei in diesem Fall nicht möglich gewesen.
Leiter war involviert
Wer aber trägt Sorge dafür, dass keine archivrelevanten Daten vernichtet werden? Diese Aufgabe „obliegt den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern selbst“, heißt es in der Beantwortung. Laut Bierlein waren zudem mehrere Bedienstete des Kanzleramts über die Schredderaktion informiert: einerseits der Leiter der Präsidialdirektion, der Leiter der Serviceabteilung, der Leiter der IKT-Infrastruktur und weitere Mitarbeiter dieser Abteilung. Bei den Datenträgern habe es sich um Speichermedien von „Multifunktionsgeräten“aus den Kabinetten am Ballhausplatz gehandelt, die sich nicht in Bundeseigentum befanden, sondern nur geleast waren. Die Frage, inwieweit das Vorgehen rechtens war, will Bierlein übrigens nicht beantworten: Dies sei Gegenstand der derzeit anhängigen strafrechtlichen Ermittlungen.
Dass der Mitarbeiter einen falschen Namen verwendet hatte und darüber hinaus die Rechnung an das Unternehmen Reisswolf nicht bezahlte, sei keine direkte Angelegenheit des Kanzleramtes, wurde auf die polizeilichen Ermittlungen verwiesen.
Mehrere Fragen widmen sich dem Schreddern in der Ära des früheren SPÖ-Bundeskanzlers Christian Kern. Auch die damaligen Datenvernichtungen seien legitim gewesen, konstatiert das Kanzleramt.
Fünfzehn Kapitel, 82 Seiten und 250-mal das Wort „Klima“. Am Montag wurde im Wiener Volksgarten das grüne Wahlprogramm präsentiert. Nicht nur bei der Wortanzahl, sondern auch optisch steht der Klimaschutz im Mittelpunkt des dicht bedruckten Heftes: In jedem Kapitel gibt es giftgrüne Infoboxen, mit denen Querverbindungen aller anderen Themen zum Klimawandel hergestellt werden. Im Gesundheitskapitel wird auf die grassierenden Hitze-Todesfälle hingewiesen, im Rahmen der Frauenpolitik heißt es, die fossile Energiewirtschaft sei „übrigens stark männlich dominiert“. Parteichef Werner Kogler sagt: „Die Grünen sind eine Vollsortimentpartei.“Der gegenwärtigen Popularität des Klimaschutzes bei den anderen Parteien traut Kogler nicht so recht über den Weg: „Die keppeln uns jetzt alles nach, aber schauen wir einmal, was das dann wirklich heißt.“
Viele Forderungen des grünen Wahlprogramms sind bereits bekannt. So schwebt der Partei ein von Experten geleiteter „Klimacheck“bei allen neuen Gesetzen, Verordnungen und Infrastrukturplänen vor. Für andere Vorschläge
hat man sich neue Begriffskombinationen ausgedacht, die das Wort „Klima“beinhalten. Dass die umweltschädlichen Steuerbegünstigungen bei Diesel und Heizöl abgebaut und staatliche Subventionen des Straßenverkehrs zurückgefahren werden sollen, bezeichnen die Grünen dementsprechend als „Klimakassasturz“.
Umweltzoll und Mindestlohn
Um umweltverschmutzende Produktionsweisen preislich weniger attraktiv zu machen, werben die Grünen für die Einführung eines CO2-Mindestpreises, also eine CO2-Steuer. Mit den Einnahmen aus dieser Steuer soll im Gegenzug eine Entlastung des Faktors Arbeit und ein „Öko-Bonus“finanziert werden. Jeder Bürger würde auf diese Weise 500 Euro jährlich ausbezahlt bekommen, rechnen die Grünen. In diesem Zusammenhang findet sich auch ein weniger bekannter Programmpunkt, nämlich die Einführung von Zöllen an der EU-Außengrenze, sofern Importprodukte CO2-intensiv erzeugt wurden.
Bei der Lohnpolitik ist man sich in den Grundzügen mit der SPÖ einig. Mit 1750 Euro liegt der von den Grünen gewünschte MindestDi lohn um 50 Euro höher als der sozialdemokratische. Allerdings sind die Grünen für eine gesetzliche Verankerung, während die SPÖ auf die Kollektivvertragsverhandlungen der Sozialpartner setzt.
Die Generation der über 65-Jährigen – derzeit keine Hochburg der Grünwählerschaft – will die Partei mit der Einführung einer steuerfinanzierten „Grundpension“in Höhe von 900 Euro ködern. Sprich: einem bedingungslosen Grundeinkommen für Pensionisten, denn „jene Gelder, die über Beitragsleistungen erworben wurden, werden dazugerechnet“, heißt es im Wahlprogramm. Ansonsten wird das bedingungslose Grundeinkommen als heikler Punkt sprachlich umschifft. An einer Stelle wird etwa eine „Grüne Grundsicherung“gefordert, die jedoch recht schwammig beschrieben wird. Im Rahmen eines problembezogenen „Fahrplans haben die Betroffenen individuellen Anspruch auf soziale Absicherung“in Höhe der Armutsgefährdungsschwelle – diese liegt gegenwärtig bei einem Einkommen von 1015 Euro im Monat. Wie lange dieser „Fahrplan“währt, wird jedoch nicht näher ausgeführt. Mi Do Fr Sa