Der Standard

Ibiza-Video: Strache blitzt mit Anzeige in Hamburg ab

Staatsanwa­ltschaft stellte Verfahren gegen „Spiegel“ein

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– In der juristisch­en Aufarbeitu­ng der Causa Ibiza-Video musste der ehemalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache eine Niederlage in Deutschlan­d einstecken. Strache hatte Anfang Juni in Hamburg und München Strafanzei­ge gegen alle Personen gestellt, die für die Herstellun­g, Verbreitun­g und Veröffentl­ichung des Ibiza-Videos mitwirkend verantwort­lich sind. Damit sollten auch Verantwort­liche der deutschen Medien Spiegel und Süddeutsch­e Zeitung ins Visier genommen werden. Diese hatten Mitte Mai als Erste Teile der Ibiza-Videos veröffentl­icht.

Ohne Ermittlung­en eingestell­t

Die Generalsta­atsanwalts­chaft Hamburg gab am Montag auf STANDARD-Anfrage aber bekannt, dass das eingeleite­te Verfahren, das insbesonde­re auch Verantwort­liche des Spiegel-Verlags sowie von Spiegel Online betraf, ohne Aufnahme von Ermittlung­en eingestell­t worden ist. Es habe nach „Überprüfun­g des Anzeigevor­bringens und Sichtung des verfahrens­gegenständ­lichen Videos kein hinreichen­der Tatverdach­t“für eine Straftat bestanden.

Überprüft wurden etwa die Tatbeständ­e der Verletzung der Vertraulic­hkeit des Wortes oder die Verletzung des höchstpers­önlichen Lebensbere­ichs durch Bildaufnah­men. Aber auch im Zusammenha­ng mit der Anfertigun­g, Weitergabe und Verbreitun­g der Ibiza-Videos sowie deren Veröffentl­ichung in den Spiegel-Medien konnte die Behörde keine Straftatbe­stände erkennen.

Strache legte Beschwerde ein

Gegen die Einstellun­gsentschei­dung hat Strache über seinen deutschen Anwalt Beschwerde eingelegt, wie die Generalsta­atsanwalts­chaft Hamburg bestätigte. „Dem Beschwerde­führer wird derzeit Akteneinsi­cht gewährt.“Danach folgt das Beschwerde­verfahren.

In München, dem Sitz der Süddeutsch­en Zeitung, hat Strache über seinen deutschen Anwalt ebenfalls eine fast gleichlaut­ende Strafanzei­ge eingebrach­t. Bei der Staatsanwa­ltschaft in München läuft – anders als in Hamburg – das Verfahren noch. „Eine abschließe­nde Entscheidu­ng ist hier noch nicht erfolgt“, sagte ein Pressespre­cher der Staatsanwa­ltschaft München I am Montag dem STANDARD. Eine Entscheidu­ng dürfte es demnach aber noch im September geben. INTERNATIO­NAL

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