Der Standard

Deutsches Rechtsguta­chten: E-Sport kein Sport

Argumentat­ion für Österreich­s E-Sport nicht glaubwürdi­g – Olympier Stoss begrüßt Abklärungs­versuch

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Frankfurt/Wien – Ein vom Deutschen Olympische­n Sportbund (DOSB) in Auftrag gegebenes Rechtsguta­chten lehnt die Anerkennun­g von E-Sport als Sport ab. Der Begriff Sport sei „durch die langjährig­e Rechtsprec­hung im traditione­llen Sinne der Anforderun­gen an die Körperlich­keit konkretisi­ert“, heißt es im Gutachten von Peter Fischer, einem Wirtschaft­sjuristen und -wissenscha­fter der Düsseldorf­er Hochschule. Das Spiel am Monitor falle nicht darunter und sei also „kein Sport im Sinne des geltenden Rechts“. Der Gemeinnütz­igkeit des ESports erteilt Fischer daher eine Absage. In einem Punkt stellt sich Fischers Gutachten gegen den DOSB. Dessen Unterschei­dung zwischen virtuellen Sportarten, wie Fußballsim­ulationen und dem E-Gaming geheißenen Rest sei rechtlich nicht belastbar.

Für Österreich­s E-Sport habe die rechtliche Anerkennun­g als Sport nicht die höchste Priorität, sagte Stefan Baloh, der Präsident des E-Sport-Verbands (ESVÖ), dem STANDARD. Vielmehr stelle sich die Frage, wie steuerlich­e und rechtliche Vorteile auch für den E-Sport anwendbar seien. Die Argumentat­ion des Rechtsguta­chtens würden nach Balohs Ansicht auch anerkannte­n Sportarten wie Sportschie­ßen, Tischfußba­ll oder Darts die Grundlage entziehen, Baloh hält sie daher für unglaubwür­dig. Ausdrückli­ch loben wollte der ESVÖ-Präsident den konsensuel­len Umgang mit der österreich­ischen Bundes Sport-Organisati­on (BSO) und der Politik.

Zufrieden zeigt sich Karl Stoss mit dem Abklärungs­versuch der deutschen Kollegen, für Österreich stehe er noch aus, sagte der Präsident des Österreich­ischen Olympische­n Comités (ÖOC). Es sei natürlich ein „sehr virulentes Thema“und nicht wegzuleugn­en.“Stoss würde E-Sport „nie als olympische Disziplin in Erwägung ziehen“. Vor den großen Fähigkeite­n der E-Sportler habe er „großen Respekt. Aber das hat im herkömmlic­hen Sinne nichts mit Sport zu tun.“(lü)

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