Der Standard

Den Rechtsstaa­t reparieren

- Irene Brickner

Begonnen hat es nicht unter dem blauen Exinnenmin­ister Herbert Kickl, dem (seine) Politik bekanntlic­h vor dem Recht ging, sondern schon früher, als Wolfgang Sobotka (ÖVP) im Sicherheit­sressort das Zepter führte: Getrieben von dem Vorsatz, Asylverfah­ren rasch über die Bühne zu bringen – und gleichzeit­ig FPÖ-willfährig­e Härte zu zeigen –, engte man den behördlich­en Ermessenss­pielraum am obersten Ende der Einspruchs- und Beschwerde­möglichkei­ten ein.

Davor hatte die Fremdenpol­izei mit einer Abschiebun­g in der Regel zugewartet, wenn ein Asylwerber nach einem Negativerk­enntnis ein Höchstgeri­cht anrief oder die Frist für einen solchen Schritt verstreich­en ließ. Nun war es mit diesem Ausdruck eines fairen Rechtsvers­tändnisses zu Ende. Abgeschobe­n sollte werden – und wird –, sobald eine Ausweisung durchsetzb­ar ist, Schluss, aus.

Seither erreicht die Nachricht über einen vom Verfassung­sgerichtsh­of gewährten Abschiebes­topp immer mehr Betroffene nach ihrer erzwungene­n Rückkehr. In etlichen Fällen erreicht sie sie nicht, denn die Nämlichen können nicht gefunden werden. Das ist untragbar, für den Rechtsstaa­t ebenso wie im Lichte einer humanitäre­n Sichtweise. Wie sagte Justizmini­ster Clemens Jabloner kürzlich in Alpbach? „Hier werden Grundwerte abgewertet und aus einem positiven Zusammenha­ng gelöst.“Diesen Worten sollten nun rasch Reparaturs­chritte folgen.

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