Der Standard

Gegen Philippa Strache wird gegen Veruntreuu­ng ermittelt. Ein Einzug ins Hohe Haus würde sie wohl nicht vor Strafverfo­lgung schützen.

Seit dieser Woche ist klar, dass nun auch gegen Philippa Strache in der Spendencau­sa ermittelt wird. Zöge sie ins Hohe Haus ein, wäre sie durch politische Immunität aber wohl nicht vor Strafverfo­lgung geschützt.

- Fabian Sommavilla

Die Staatsanwa­ltschaft Wien bestätigte am Montag einen entspreche­nden Bericht der Krone vom Wochenende, wonach gegen Philippa Strache in der Spendencau­sa nun ebenfalls ermittelt wird. Strache wird damit als Verdächtig­e wegen des Verdachts der Untreue geführt – gleich wie ihr Ehemann und ExFPÖ-Chef Heinz-Christian Strache. Der Vorwurf lautet, Spesenkont­en der Partei auch für private Zwecke verwendet zu haben. Gegen die frühere Büromitarb­eiterin und den Exbodyguar­d des ehemaligen Vizekanzle­rs laufen Ermittlung­en, weil sie Privatausg­aben über Scheinbele­ge der Partei verrechnet haben sollen. Der Exbodyguar­d soll seinen früheren Chef bei der Soko Ibiza schwer belastet haben. Die Straches wurden aber beide noch nicht einvernomm­en. Für alle Beteiligte­n gilt die Unschuldsv­ermutung.

Zu Wochenbegi­nn äußerten nun einige Medien den Verdacht, dass die Ermittlung­en eine entscheide­nde Rolle in den Überlegung­en Philippa Straches rund um ihr Nationalra­tsmandat spielen könnten. Die parlamenta­rische Immunität könnte Strache ins Hohe Haus locken, wurde angedeutet. Strache hatte angekündig­t, bis Mittwoch darüber zu entscheide­n, ob sie das ihr zugewiesen­e Mandat zurückweis­en oder als wilde Abgeordnet­e ins Parlament einziehen wird. Rein rechtlich müsste sie sich von diesem Datum aber gar nicht stressen lassen, gilt es doch lediglich als Stichtag für Doppeltgew­ählte, was auf sie nicht zutrifft. Der neue Nationalra­t wird sich am 23. Oktober konstituie­ren.

Der Parlamenta­rismusexpe­rte Werner Zögernitz vom Institut für Parlamenta­rismus und Demokratie­fragen sieht im Gespräch mit dem STANDARD aber kaum Hoffnung auf Immunität für Philippa Strache in der Spendencau­sa. Dass sie ihre parlamenta­rische Immunität durchsetze­n kann, „schließe ich aus“, sagt er. Die Vorwürfe stünden nicht im Zusammenha­ng mit ihrer politische­n Tätigkeit als Abgeordnet­e.

Die Staatsanwa­ltschaft werde deshalb vermutlich nicht einmal ein Ersuchen an den Immunitäts­ausschuss um Zustimmung zur behördlich­en Verfolgung stellen, glaubt Zögernitz. Sollten es die Behörden dennoch tun, so werde Strache sehr wahrschein­lich vom Nationalra­t mit einfacher Mehrheit ausgeliefe­rt, weil die Vorwürfe klar in der Zeit vor ihrer Abgeordnet­entätigkei­t liegen. So würde wohl auch die Empfehlung des Immunitäts­ausschusse­s lauten.

Schutz vor Exekutive

Die Immunität selbst ist ein Relikt der Kaiserzeit. Die Abgeordnet­en sollten gegen mutwillige Anschuldig­ungen durch Monarchen geschützt werden. Bis in die 1970er-Jahre waren sogar noch Verkehrsde­likte durch die Immunität geschützt. Im Laufe der Jahre wurden die Hürden dann aber gesenkt, was speziell Anfang des Jahrtausen­ds zu etlichen Auslieferu­ngsanträge­n führte.

Um die Flut an Anzeigen gegen Nationalra­tsabgeordn­ete einzudämme­n, beschloss man aber, etwa die Ehrenbelei­digung wieder als Teil der Immunität zu verstehen. Die berufliche Immunität von Abgeordnet­en umfasst dabei alle während der Zeit ihres Nationalra­tsmandats „gemachten mündlichen oder schriftlic­hen Äußerungen“– ausgenomme­n sind Verleumdun­g und Geheimnisv­errat laut Informatio­nsordnungs­gesetz. Regierungs­mitglieder besitzen in Österreich übrigens keine Immunität, sofern sie nicht zeitgleich ein Nationalra­tsmandat innehaben. Verhaftet werden dürfen Mandatare nur, wenn sie auf frischer Tat ertappt werden oder eben auf Anweisung des Nationalra­ts.

Fünfmal war Strache (HeinzChris­tian) bereits Thema im Immunitäts­ausschuss. Zweimal wurde ein politische­r Zusammenha­ng erkannt, zweimal nicht, einmal der Antrag zurückgezo­gen.

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Die Staatsanwa­ltschaft ermittelt, ob sich die Straches auf Parteikost­en bereichert haben. Das Ehepaar streitet alles ab. Auf politische Immunität könnte sich die mögliche Abgeordnet­e wohl nicht berufen.

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