Gegen Philippa Strache wird gegen Veruntreuung ermittelt. Ein Einzug ins Hohe Haus würde sie wohl nicht vor Strafverfolgung schützen.
Seit dieser Woche ist klar, dass nun auch gegen Philippa Strache in der Spendencausa ermittelt wird. Zöge sie ins Hohe Haus ein, wäre sie durch politische Immunität aber wohl nicht vor Strafverfolgung geschützt.
Die Staatsanwaltschaft Wien bestätigte am Montag einen entsprechenden Bericht der Krone vom Wochenende, wonach gegen Philippa Strache in der Spendencausa nun ebenfalls ermittelt wird. Strache wird damit als Verdächtige wegen des Verdachts der Untreue geführt – gleich wie ihr Ehemann und ExFPÖ-Chef Heinz-Christian Strache. Der Vorwurf lautet, Spesenkonten der Partei auch für private Zwecke verwendet zu haben. Gegen die frühere Büromitarbeiterin und den Exbodyguard des ehemaligen Vizekanzlers laufen Ermittlungen, weil sie Privatausgaben über Scheinbelege der Partei verrechnet haben sollen. Der Exbodyguard soll seinen früheren Chef bei der Soko Ibiza schwer belastet haben. Die Straches wurden aber beide noch nicht einvernommen. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
Zu Wochenbeginn äußerten nun einige Medien den Verdacht, dass die Ermittlungen eine entscheidende Rolle in den Überlegungen Philippa Straches rund um ihr Nationalratsmandat spielen könnten. Die parlamentarische Immunität könnte Strache ins Hohe Haus locken, wurde angedeutet. Strache hatte angekündigt, bis Mittwoch darüber zu entscheiden, ob sie das ihr zugewiesene Mandat zurückweisen oder als wilde Abgeordnete ins Parlament einziehen wird. Rein rechtlich müsste sie sich von diesem Datum aber gar nicht stressen lassen, gilt es doch lediglich als Stichtag für Doppeltgewählte, was auf sie nicht zutrifft. Der neue Nationalrat wird sich am 23. Oktober konstituieren.
Der Parlamentarismusexperte Werner Zögernitz vom Institut für Parlamentarismus und Demokratiefragen sieht im Gespräch mit dem STANDARD aber kaum Hoffnung auf Immunität für Philippa Strache in der Spendencausa. Dass sie ihre parlamentarische Immunität durchsetzen kann, „schließe ich aus“, sagt er. Die Vorwürfe stünden nicht im Zusammenhang mit ihrer politischen Tätigkeit als Abgeordnete.
Die Staatsanwaltschaft werde deshalb vermutlich nicht einmal ein Ersuchen an den Immunitätsausschuss um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung stellen, glaubt Zögernitz. Sollten es die Behörden dennoch tun, so werde Strache sehr wahrscheinlich vom Nationalrat mit einfacher Mehrheit ausgeliefert, weil die Vorwürfe klar in der Zeit vor ihrer Abgeordnetentätigkeit liegen. So würde wohl auch die Empfehlung des Immunitätsausschusses lauten.
Schutz vor Exekutive
Die Immunität selbst ist ein Relikt der Kaiserzeit. Die Abgeordneten sollten gegen mutwillige Anschuldigungen durch Monarchen geschützt werden. Bis in die 1970er-Jahre waren sogar noch Verkehrsdelikte durch die Immunität geschützt. Im Laufe der Jahre wurden die Hürden dann aber gesenkt, was speziell Anfang des Jahrtausends zu etlichen Auslieferungsanträgen führte.
Um die Flut an Anzeigen gegen Nationalratsabgeordnete einzudämmen, beschloss man aber, etwa die Ehrenbeleidigung wieder als Teil der Immunität zu verstehen. Die berufliche Immunität von Abgeordneten umfasst dabei alle während der Zeit ihres Nationalratsmandats „gemachten mündlichen oder schriftlichen Äußerungen“– ausgenommen sind Verleumdung und Geheimnisverrat laut Informationsordnungsgesetz. Regierungsmitglieder besitzen in Österreich übrigens keine Immunität, sofern sie nicht zeitgleich ein Nationalratsmandat innehaben. Verhaftet werden dürfen Mandatare nur, wenn sie auf frischer Tat ertappt werden oder eben auf Anweisung des Nationalrats.
Fünfmal war Strache (HeinzChristian) bereits Thema im Immunitätsausschuss. Zweimal wurde ein politischer Zusammenhang erkannt, zweimal nicht, einmal der Antrag zurückgezogen.