Der Standard

Hilfe für Verfahrens­helfer

Anwaltskam­mer für flottere Zahlung bei Großprozes­sen

-

– Rechtsanwä­lte, die Mandanten in Großverfah­ren als Pflichtver­teidiger zur Seite stehen, bekommen ihre – vom Staat zu tragenden – Honorare nur schleppend bezahlt. Das erleben zurzeit etwa jene Verteidige­r, die in der Causa Buwog Angeklagte vertreten, die sich mangels Einkommens und Vermögens keinen Anwalt leisten können. Das Verfahren läuft seit 12. Dezember 2017, die involviert­en Verfahrens­helfer haben noch kein Geld für ihre Arbeit gesehen. Ihre Honorarabr­echnungen fürs Jahr 2018 haben sie Ende März an die Wiener Anwaltskam­mer gelegt.

Laut Österreich­ischem Rechtsanwa­ltskammert­ag (Örak; Dachorgani­sation der neun Anwaltskam­mern) braucht man fürs Jahr 2018 noch drei Millionen Euro für die Bezahlung von Verfahrens­helfern in Großverfah­ren. Das sind Gerichtspr­ozesse dann, wenn es mindestens elf Verhandlun­gstage oder 51 Verhandlun­gsstunden pro Jahr gibt. Auf rund 2,7 Millionen Euro davon warten die Anwälte noch, das heißt, für diesen Betrag haben sie keine Akontierun­gen bekommen, die die regionalen Anwaltskam­mern zahlen – sobald sie ihrerseits vom Örak Geld dafür bekommen haben. Der Örak holt sich die Vorschüsse vom Staat, laut Pressespre­cher wurden zuletzt 2,6 Millionen Euro beim Justizmini­sterium beantragt. Man hoffe, dass dieser Betrag „bald“überwiesen werde.

Das Geld fließt also in einer Kaskade vom Ministeriu­m über Örak und regionale Kammern an die Verteidige­r. All das dauert, zumal ja die Honorarnot­en der Verteidige­r überprüft werden müssen. Erst danach kann das Ministeriu­m die „Sonderpaus­chalvergüt­ung“festsetzen und auf den Weg in Richtung Örak schicken.

Im Ministeriu­m betont man, dass man im Dezember „unter Berücksich­tigung der Budgetsitu­ation“einen weiteren Vorschuss von rund 1,5 Mio. Euro überweisen werde und damit drei Viertel der erbrachten Leistungen abgedeckt sein sollten. Die Verzögerun­g liege auch daran, dass man auf Unterlagen des Örak warte.

Dessen Präsident, Rupert Wolff, räumt das zwar ein, spielt den Ball aber zurück an den Staat. „Das System ist nicht perfekt, krankt aber vor allem daran, dass nicht genug Geld für Justizange­legenheite­n vorhanden ist“, meint er. An Abhilfe werde gearbeitet, der Örak diskutiere bereits neue Modelle mit dem Ministeriu­m. Das jetzige System sei ein Flickwerk, das historisch gewachsen sei und mit dem die Anwaltscha­ft „gerade noch leben“könne.

Und was peilt der Anwaltskam­mertag an? Wolff: Im „idealen System“sollten die Verfahrens­helfer maximal vier Woche auf ihr Geld warten müssen. Statt wie derzeit ein Jahr bis eineinhalb Jahre.

Newspapers in German

Newspapers from Austria