Der Standard

Keine Schonfrist bei Verstößen gegen das Rauchverbo­t in Wien

Sima kündigt verstärkte Kontrollen an – Wirte müssen mit Strafen ab 800 Euro, im Wiederholu­ngsfall mit bis zu 10.000 Euro rechnen

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– Nach dem jahrelange­n Wigl-Wogl rund um die Einführung des absoluten Rauchverbo­ts in der Gastronomi­e werden die Bundesländ­er die neuen gesetzlich­en Bestimmung­en ab 1. November unterschie­dlich handhaben.

In Wien wird die Einhaltung des Rauchverbo­ts von Magistrats­beamten kontrollie­rt – konkret vom Marktamt (MA 59) sowie der Gruppe für Sofortmaßn­ahmen. Koordinier­t werden die Einsätze von der Magistrats­direktion, kontrollie­rt wird neben dem Rauchverbo­t auch gleich die Einhaltung einer Palette weiterer Vorschrift­en und Gesetze.

Geht es nach der zuständige­n Wiener Stadträtin Ulli Sima (SPÖ), kann es schon bei Halloween-Partys in der Nacht auf den 1. November erste Kontrollbe­suche in Lokalen geben. „Schonfrist gibt es keine“, sagte sie. In Wien habe man „schon vor, mit Inkrafttre­ten des Gesetzes dieses natürlich verstärkt zu kontrollie­ren“.

Bei Nichteinha­ltung des Rauchverbo­ts sind bei der ersten Anzeige 800 Euro fällig, bei Wiederholu­ngstätern beträgt die Höchststra­fe 10.000 Euro. Das betrifft laut dem Büro Sima nur Inhaber von Gastronomi­ebetrieben. Doch auch Personen, die in Lokalen rauchen, können bestraft werden: Diese Verwaltung­sübertretu­ng kann mit einer Strafe bis zu 100 Euro geahndet werden. Im Wiederholu­ngsfall können es bis zu 1000 Euro sein, wie das Land Tirol bekanntgab.

Verwarnung statt Strafe

In Innsbruck soll zunächst eher verwarnt und nicht gleich bestraft werden, wie es vom städtische­n Amt für Allgemeine Sicherheit hieß. Für die Kontrollen zuständig ist unter anderem die Mobile Überwachun­gsgruppe (MÜG) der Stadt. Die Polizei selbst habe bei Kontrollen keine „Mitwirkung­spflicht“, sie kann laut Landespoli­zeidirekti­on aber zur Unterstütz­ung angeforder­t werden.

Im Bundesland Salzburg wird es keine routinemäß­igen Kontrollen geben: Hier beruft sich das Büro von Landeshaup­tmannStell­vertreter Heinrich Schellhorn (Grüne) auf das Tabakgeset­z, das keine routinemäß­igen Kontrollen zur Einhaltung der Nichtrauch­erschutzbe­stimmungen vorsieht. Bei Meldungen, Beschwerde­n und Anzeigen – unter anderem von Gewerbebeh­örde oder Arbeitsins­pektorat – würden die Behörden aber tätig werden.

In Kärnten sind Gewerbebeh­örden und Lebensmitt­elaufsicht­sorgane „im Zuge ihrer Tätigkeit“dafür zuständig, auch auf die Einhaltung des Rauchverbo­ts zu achten. Von den zuständige­n Stellen in Oberösterr­eich, der Steiermark, Vorarlberg und dem Burgenland hieß es ebenfalls, dass es keine ausgewiese­nen Schwerpunk­tkontrolle­n zum Rauchverbo­t geben werde.

Im Rathaus von Wiener Neustadt wird zudem darauf verwiesen, dass im Gesetz keine zuständige Behörde für die Kontrolle festgelegt sei. Der Magistrat als Verwaltung­sstrafbehö­rde werde aber jedem angezeigte­n Verstoß nachgehen. (krud, APA)

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