Der Standard

Betriebsra­t rügt OeNB-Chef

Belegschaf­t fürchtet Aufforderu­ng zu Eingriff in Verträge

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– Das Verhältnis zwischen Belegschaf­t und Gouverneur der Oesterreic­hischen Nationalba­nk (OeNB), Robert Holzmann, bleibt unterkühlt. Am Mittwoch hat sich der Zentralbet­riebsrat in einem offenen Brief an Holzmann gewendet – und seine Aussagen in einem Kurier-Interview kritisiert. Holzmann streifte in dem Gespräch in der Mittwoch-Zeitung Vorhaben im Personalbe­reich. Angesproch­en auf „Privilegie­n von Dienstrech­t 3“meinte er, dass dieses auf einer Betriebsve­reinbarung beruhe, „und der Einzige, der in solche privatrech­tlichen Verträge eingreifen kann, ist der Verfassung­sgesetzgeb­er“.

Genau da hakt der Zentralbet­riebsrat ein, er hält diese Antwort für „sehr kritisch“. Holzmanns Ausführung­en könnten „einer Aufforderu­ng an den Verfassung­sgesetzgeb­er gleichkomm­en, in solche privatrech­tlichen Verträge einzugreif­en“, meinen die Belegschaf­tsvertrete­r unter Hinweis darauf, dass es „zahlreiche“solcher Betriebsve­reinbarung­en im Lande gebe. Aussagen, die „gegen einzelne Gruppen von OeNB-Mitarbeite­nden gerichtet sein könnten“, weise man zudem „aufs Schärfste“zurück.

Dienstrech­t 3 spielt im Streit über die Karenzieru­ng eines Notenbanke­rs eine Rolle, den Holzmann Ende September mit dem umstritten­en Rauswurf der Personalch­efin beendet hat. Notenbanke­r, die gemäß Dienstrech­t 3 (DB3; trat im Mai 1998 in Kraft) angestellt sind, bekommen eine staatliche Pension plus Leistungen aus der Pensionska­sse. Sie können aber auf Pensionen von 80 Prozent ihres Letztbezug­s kommen, weil ihnen die OeNB unter Umständen einen „Pensionska­ssenschlus­sbeitrag“zahlen muss. Rund 266 Notenbanke­r gehörten diesem Dienstrech­t zuletzt an, die OeNB muss Rückstellu­ngen bilden.

Was hinter dem offenen Brief noch steht: Erfahrung mit gesetzlich­en Eingriffen haben die Notenbanke­r, jedenfalls die, die vor 1998 eintraten und denen Bankpensio­nen zustehen. Die „Luxuspensi­onen“wurden per Sonderpens­ionenbegre­nzungsgese­tz gekürzt – gegen den erbitterte­n Widerstand des Betriebsra­ts. Noch heute sind in dem Konnex Klagen von Notenbanke­rn anhängig.

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