Ermittlungen gegen Hannes Reichelt eingestellt
Dopingvorwürfe gegen Skistar bestätigten sich nicht
– Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat die Ermittlungen im Rahmen der „Operation Aderlass“gegen den Alpinskifahrer Hannes Reichelt eingestellt. Die Vorwürfe eines ehemaligen nordischen Servicemanns, wonach Reichelt über einen ehemaligen österreichischen Langlauftrainer Dopingmittel bezogen hätte, bestätigten sich nicht, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch in einer Aussendung mit.
Auch dass sich Reichelt bei dem deutschen Sportmediziner Mark S. nach Dopingmitteln erkundigt hätte, stimme nicht. Der Salzburger, der 2015 Super-G-Weltmeister war, habe an der Aufklärung mitgewirkt, indem er freiwillig seine Mobiltelefone herausgab, so die Staatsanwaltschaft. Bei der Auswertung habe man „keine bedenkliche Kommunikation“ausgemacht.
Reichelt wurde auch vom ehemaligen Langlauftrainer entlastet, und auch Mark S. tätigte keine Angaben, die den Alpinskifahrer belastet hätten. Außerdem wurden bei keiner im Zuge der Dopingermittlungen durchgeführten Hausdurchsuchungen Blutbeutel von Reichelt gefunden.
Insgesamt gelangte die Staatsanwaltschaft daher zu der Überzeugung, „dass Hannes Reichelt kein strafrechtlicher Vorwurf zu machen ist“, wie es hieß.
Reichelt hatte sich vom ehemaligen Langlauf-Cheftrainer H., mit dem er gemeinsam die Schulbank drückte, ab 2005 Trainingspläne schreiben lassen, worüber ÖSVCheftrainer Andreas Puelacher „nicht glücklich war“. Zu Recht, wie sich zeigte, als H. im Mai festgenommen wurde und wochenlang in Untersuchungshaft saß.
Bei der „Operation Aderlass“handelt es sich um Ermittlungen in einer Blutdopingaffäre, die im Februar während der Nordischen WM in Seefeld sowie in Deutschland aufgeflogen ist. Die Liste der in den Skandal verwickelten Sportler umfasst 21 Namen. 15 aus sieben Nationen – darunter die ÖSV-Langläufer Max Hauke, Dominik Baldauf und Johannes Dürr sowie die Radsportler Georg Preidler und Stefan Denifl – sind schon bekannt.
Zuletzt wurde gegen Hauke, Baldauf, Denifl und Preidler Anklage wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs erhoben. Ihnen drohen, je nach Höhe der Schadenssumme in Form von Zahlungen getäuschter Geldgeber, Haftstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. (APA, red)