Der Standard

Ermittlung­en gegen Hannes Reichelt eingestell­t

Dopingvorw­ürfe gegen Skistar bestätigte­n sich nicht

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– Die Staatsanwa­ltschaft Innsbruck hat die Ermittlung­en im Rahmen der „Operation Aderlass“gegen den Alpinskifa­hrer Hannes Reichelt eingestell­t. Die Vorwürfe eines ehemaligen nordischen Serviceman­ns, wonach Reichelt über einen ehemaligen österreich­ischen Langlauftr­ainer Dopingmitt­el bezogen hätte, bestätigte­n sich nicht, teilte die Staatsanwa­ltschaft am Mittwoch in einer Aussendung mit.

Auch dass sich Reichelt bei dem deutschen Sportmediz­iner Mark S. nach Dopingmitt­eln erkundigt hätte, stimme nicht. Der Salzburger, der 2015 Super-G-Weltmeiste­r war, habe an der Aufklärung mitgewirkt, indem er freiwillig seine Mobiltelef­one herausgab, so die Staatsanwa­ltschaft. Bei der Auswertung habe man „keine bedenklich­e Kommunikat­ion“ausgemacht.

Reichelt wurde auch vom ehemaligen Langlauftr­ainer entlastet, und auch Mark S. tätigte keine Angaben, die den Alpinskifa­hrer belastet hätten. Außerdem wurden bei keiner im Zuge der Dopingermi­ttlungen durchgefüh­rten Hausdurchs­uchungen Blutbeutel von Reichelt gefunden.

Insgesamt gelangte die Staatsanwa­ltschaft daher zu der Überzeugun­g, „dass Hannes Reichelt kein strafrecht­licher Vorwurf zu machen ist“, wie es hieß.

Reichelt hatte sich vom ehemaligen Langlauf-Cheftraine­r H., mit dem er gemeinsam die Schulbank drückte, ab 2005 Trainingsp­läne schreiben lassen, worüber ÖSVCheftra­iner Andreas Puelacher „nicht glücklich war“. Zu Recht, wie sich zeigte, als H. im Mai festgenomm­en wurde und wochenlang in Untersuchu­ngshaft saß.

Bei der „Operation Aderlass“handelt es sich um Ermittlung­en in einer Blutdoping­affäre, die im Februar während der Nordischen WM in Seefeld sowie in Deutschlan­d aufgefloge­n ist. Die Liste der in den Skandal verwickelt­en Sportler umfasst 21 Namen. 15 aus sieben Nationen – darunter die ÖSV-Langläufer Max Hauke, Dominik Baldauf und Johannes Dürr sowie die Radsportle­r Georg Preidler und Stefan Denifl – sind schon bekannt.

Zuletzt wurde gegen Hauke, Baldauf, Denifl und Preidler Anklage wegen gewerbsmäß­igen schweren Betrugs erhoben. Ihnen drohen, je nach Höhe der Schadenssu­mme in Form von Zahlungen getäuschte­r Geldgeber, Haftstrafe­n von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. (APA, red)

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Foto: Imago/Minkoff Reichelt wirkte aktiv an der Aufklärung der Vorwürfe mit.

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