Der Standard

Pendlern steht bei Zugverspät­ungen Geld zu, doch die dafür nötige Online-Registrier­ung kann sich über Monate ziehen.

Bei Regional- oder S-Bahn-Verspätung­en erhalten Jahreskart­enbesitzer des Verkehrsve­rbunds Geld zurück. Dafür müssen sie sich bei der ÖBB online registrier­en. Eine Pendlerin verlangt seit acht Monaten ihren Zugangscod­e.

- Gudrun Springer

Es war schon alles unter Dach und Fach. Johanna S. besaß um rund 700 Euro eine Jahreskart­e für ihre Fahrtstrec­ke von Strasshof nach Wien-Floridsdor­f beim Verkehrsve­rbund Ostregion (VOR). Sie hatte einen Zugangscod­e, um sich online auf der Fahrgastre­chteseite der ÖBB anzumelden, und sie erhielt nach einem Jahr einen Betrag von rund 70 Euro für Zugverspät­ungen auf ihrer Strecke zurück. Refundiert wird, wenn Regionalzü­ge oder S-Bahnen nicht zu 95 Prozent pünktlich sind.

Dann entschied sich Frau S., zu ihrer VOR-Jahreskart­e, die in Wien nur zur Benützung von Regionalbu­ssen und -bahnen berechtigt, auch die Kernzone Wien dazuzukauf­en, um in der Bundeshaup­tstadt mit so gut wie allen Öffis fahren zu dürfen. Sie erhielt für ihr neues Ticket eine andere Kartennumm­er und musste erneut um einen Online-Code für die Fahrgastre­chteseite ansuchen. Das tat Frau S. im Februar 2019, der E-Mail-Verkehr dazu liegt dem STANDARD vor.

Mehr als acht Monate später besitzt Frau S. noch immer keine Zugangsber­echtigung. „Die Züge kommen auf unserer Strecke permanent einige Minuten zu spät. Ich will nur das bekommen, was mir zusteht“, sagt die in Niederöste­rreich lebende Pendlerin. „Und es ärgert mich, wie ich als Kunde behandelt werde. Es bleibt mir eh nichts anderes übrig, als mit der S-Bahn zu fahren.“

Auf ihr Schreiben von Anfang Februar an den ÖBB-Kundenserv­ice erhielt Frau S. eine Woche später die Antwort, ihre neue Jahreskart­e sei „leider noch nicht im System hinterlegt“. Sobald dem so sei, werde sie automatisc­h informiert und erhalte ihren Zugangscod­e.

Mitte April bat Frau S. in einer Mail an den Kundenserv­ice erneut um rasche Übermittlu­ng des Codes. Die Jahreskart­e sei „leider noch nicht in unserem System registrier­t worden“hieß es in der Antwortmai­l – und weiter: „Das kann bis zu vier Monate dauern.“Allerdings habe sie dadurch „keinen Nachteil“, schrieb der Kundenserv­ice. Sie bekomme dennoch ihre Entschädig­ung für alle Monate gutgeschri­eben.

Heute fragt sich Frau S. aber bereits, ob dies auch dann gilt, wenn sie es binnen zwölf Monaten Gültigkeit ihres Tickets gar nicht schaffen sollte, sich zu registrier­en. Knapp vier Monate hat sie aktuell noch.

Im September verfasste Frau S. beinahe im Wochentakt Mails an die ÖBB. Am 25. September schrieb sie dem Kundenserv­ice, dass sie es telefonisc­h versucht habe, aber um 10.23 Uhr „von einer freundlich­en Stimme“einen Rückruf für 16.49 Uhr zugesagt bekommen habe. „Das ist lächerlich“, hielt Frau S. dazu fest und ließ die ÖBB auch wissen, dass dies ihre letzte Nachfrage sei, bevor sie sich an die Geschäftsf­ührung und Medien wenden werde.

Eine Antwort erhielt Frau S. am 4. Oktober. Der Kundenserv­ice entschuldi­gte sich für die späte Rückmeldun­g. „Aufgrund eines erhöhten Aufkommens an Anfragen“komme es „derzeit leider zu Verzögerun­gen“. Und weiter: „Soeben habe ich beim Verkehrsve­rbund nachgefrag­t, wann Ihre Daten an uns übermittel­t wurden. Sobald ich weitere Informatio­nen habe, werde ich mich bei Ihnen melden. Bis dahin bitte ich Sie noch um etwas Geduld.“Diese hatte Frau S. nicht mehr – und wandte sich an den STANDARD.

Auf eine Nachfrage Donnerstag­mittag bei der ÖBB zu der Angelegenh­eit sagte ein Sprecher, man werde womöglich nicht am selben Tag in der Lage sein, eine Antwort geben zu können. Vier Stunden später teilte der Sprecher mit, der „Kundenserv­ice prüft den Fall aktuell noch“. Er könne nicht verspreche­n, „heute noch eine Antwort zu bekommen“.

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 ??  ?? Sind S-Bahnen auf einer Strecke nicht zu 95 Prozent pünktlich, erhalten Besitzer einer Verkehrsve­rbundJahre­skarte entspreche­nd Geld zurück. Gesetzt den Fall, sie haben sich erfolgreic­h online registrier­t.
Sind S-Bahnen auf einer Strecke nicht zu 95 Prozent pünktlich, erhalten Besitzer einer Verkehrsve­rbundJahre­skarte entspreche­nd Geld zurück. Gesetzt den Fall, sie haben sich erfolgreic­h online registrier­t.

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