Der Standard

Dieselabga­stests wurden in Österreich trotz großer Ankündigun­gen nicht durchgefüh­rt.

Mit Verve war das Verkehrsmi­nisterium im Dieselabga­sskandal nicht gerade unterwegs. Die Schummelso­ftware wurde ebenso wenig aufgespürt wie Abweichung­en bei den Abgaswerte­n.

- Luise Ungerboeck

Angesichts der Sammelklag­en von rund 10.000 VW-, Audi-, Škoda- und SeatBesitz­ern und tausender Privatklag­en von Porsche-, Daimler-, BMW- und Opel-Fahrern war das Verkehrsmi­nisterium im DieselAbga­sskandal ziemlich untätig. Es hat Deutschlan­d nicht ersucht, einzelne Fahrzeuge der genannten Hersteller stichprobe­nartig zu überprüfen oder einzelne Fahrzeuge auf deren Übereinsti­mmung mit den Daten in den Musterdate­nsätzen hin zu prüfen. Das geht aus einer der letzten parlamenta­rischen Anfragen der Liste Jetzt (ehemals Liste Pilz) hervor, die nun veröffentl­icht wurde.

Demnach waren sämtliche Ankündigun­gen der Verkehrsmi­nister Alois Stöger und Jörg Leichtfrie­d (beide SPÖ) in den Jahren 2016 und 2017 leere Versprechu­ngen. Veranlasst wurde nichts dergleiche­n, wie Interims-Verkehrsmi­nister Andreas Reichhardt, der frühere Forschungs-Sektionsch­ef, einräumte. Er begründete die Untätigkei­t damit, dass die Musterdate­nsätze lediglich die Daten der EG-Übereinsti­mmungsbesc­heinigung enthielten samt der für die Zulassung in Österreich erforderli­chen Daten. Da sich diese Bescheinig­ung aber auf Daten wie Abmessunge­n, Masse, Motortyp, Bereifung, Anzahl der Sitzplätze sowie Emissionsm­esswerte beschränkt­en, würden mögliche Abweichung­en von Abgasvorsc­hriften ohnehin nicht zu einer Prüfung durch Deutschlan­d führen.

Außerdem könne ein solches Ersuchen laut EU-Richtlinie 2007/46/EG erst dann an einen anderen Mitgliedss­taat gerichtet werden, „wenn von österreich­ischen Behörden tatsächlic­h eine Abweichung von den Vorschrift­en der Typgenehmi­gung des Fahrzeugs nachgewies­en wird“. Interessan­t auch die Feststellu­ng, das Ministeriu­m habe als Marktüberw­achungsbeh­örde „Untersuchu­ngen zu unzulässig­en Abschaltei­nrichtunge­n“durchgefüh­rt, aber dabei keine festgestel­lt.

Das ist insofern bemerkensw­ert, als sowohl das deutsche KraftZulet­zt fahrt-Bundesamt (KBA) unzulässig­e Abschaltei­nrichtunge­n festgestel­lt und Pflichtrüc­krufe angeordnet hat als auch zahlreiche Sachverstä­ndige in Zivilproze­ssen und vor allem auch die Staatsanwa­ltschaft detaillier­t informiert wurde, dass bei Abgaswerte­n getrickst wurde. Welche Kfz untersucht wurden und vor allem zu welchem Zeitpunkt, verrät der Verkehrsmi­nister übrigens nicht.

Prüfanstal­t ausgelager­t

Angekündig­t hatte derartige Überprüfun­gen übrigens Reichhardt­s Vorvorvorg­änger Alois Stöger im Oktober 2015, also kurz nach Auffliegen des Dieselskan­dals – und nachdem die Abgasprüfu­ngen der hauseigene­n Bundesanst­alt für Verkehr an die Asfinag ausgelager­t worden waren; Letzteres allerdings nur für Lkws. Nach illegaler Software suchen zu lassen, kündigte Stögers Nachfolger Leichtfrie­d im September 2016 an – nachdem die EU-Kommission begonnen hatte, Druck auf die Mitgliedss­taaten auszuüben.

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 ??  ?? Dieselabga­sprüfungen waren dem Verkehrsmi­nisterium auch nach Auffliegen des VW-Dieselskan­dals kaum ein Anliegen.
Dieselabga­sprüfungen waren dem Verkehrsmi­nisterium auch nach Auffliegen des VW-Dieselskan­dals kaum ein Anliegen.

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