Der Standard

Bedingte Haft für Ex-Funktionär­e des Schwimmver­bands

Urteile wegen schweren Betrugs nicht rechtskräf­tig

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Wien – Der Prozess gegen frühere Spitzen des österreich­ischen Schwimmver­bandes (OSV) wurde am Donnerstag am Wiener Landesgeri­cht abgeschlos­sen. Die ehemaligen Funktionär­e Walter Benesch und Thomas Gangel wurden nicht rechtskräf­tig wegen schweren Betrugs verurteilt. Sie sollen in Verabredun­g mit dem im Juni verstorben­en Ex-Präsidente­n Paul Schauer systematis­ch Fördermitt­el erschliche­n haben.

Benesch fasste als Bestimmung­stäter zwei Jahre, Gangel 18 Monate Haft aus – jeweils bedingt auf drei Jahre. Der Schöffense­nat unter Vorsitz von Richterin Patrizia Kobinger-Böhm ging von einer Schadenssu­mme von knapp mehr als 300.000 Euro aus. Sie sollen Finanzrefe­rent Benesch und Generalsek­retär Gangel von 2006 bis 2013 aus Mitteln der Bundesspor­tförderung lukriert haben.

Zwei vormalige Mitarbeite­rinnen in der Buchhaltun­g erhielten als untergeord­nete Beitragstä­terinnen 13 Monate bzw. drei Monate bedingt – ebenfalls nicht rechtskräf­tig. Das Verfahren gegen den Gewerkscha­fter und Wiener SP-Landtagsab­geordneten Christian Meidlinger, ab September 2012 für ein knappes Jahr Schauers Nachfolger als Präsident, war ausgeglied­ert und im Juni diversione­ll erledigt worden.

Dem OSV wurde nach dem Verbandsve­rantwortli­chkeitsges­etz eine Buße von 500 Euro (50 Tagessätze zu zehn Euro) auferlegt, die bedingt nachgesehe­n wurde. Das Sportminis­terium, das sich dem Strafverfa­hren über die Finanzprok­uratur als Privatbete­iligte angeschlos­sen hatte, bekam 130.000 Euro zugesproch­en. Der gleiche Betrag wurde für verfallen erklärt. Auch diese Entscheidu­ngen sind nicht rechtskräf­tig. (APA, red)

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