Bedingte Haft für Ex-Funktionäre des Schwimmverbands
Urteile wegen schweren Betrugs nicht rechtskräftig
Wien – Der Prozess gegen frühere Spitzen des österreichischen Schwimmverbandes (OSV) wurde am Donnerstag am Wiener Landesgericht abgeschlossen. Die ehemaligen Funktionäre Walter Benesch und Thomas Gangel wurden nicht rechtskräftig wegen schweren Betrugs verurteilt. Sie sollen in Verabredung mit dem im Juni verstorbenen Ex-Präsidenten Paul Schauer systematisch Fördermittel erschlichen haben.
Benesch fasste als Bestimmungstäter zwei Jahre, Gangel 18 Monate Haft aus – jeweils bedingt auf drei Jahre. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Patrizia Kobinger-Böhm ging von einer Schadenssumme von knapp mehr als 300.000 Euro aus. Sie sollen Finanzreferent Benesch und Generalsekretär Gangel von 2006 bis 2013 aus Mitteln der Bundessportförderung lukriert haben.
Zwei vormalige Mitarbeiterinnen in der Buchhaltung erhielten als untergeordnete Beitragstäterinnen 13 Monate bzw. drei Monate bedingt – ebenfalls nicht rechtskräftig. Das Verfahren gegen den Gewerkschafter und Wiener SP-Landtagsabgeordneten Christian Meidlinger, ab September 2012 für ein knappes Jahr Schauers Nachfolger als Präsident, war ausgegliedert und im Juni diversionell erledigt worden.
Dem OSV wurde nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz eine Buße von 500 Euro (50 Tagessätze zu zehn Euro) auferlegt, die bedingt nachgesehen wurde. Das Sportministerium, das sich dem Strafverfahren über die Finanzprokuratur als Privatbeteiligte angeschlossen hatte, bekam 130.000 Euro zugesprochen. Der gleiche Betrag wurde für verfallen erklärt. Auch diese Entscheidungen sind nicht rechtskräftig. (APA, red)