Der Standard

Hohe Geldstrafe für ÖVP

Kanzlerpar­tei muss fast 900.000 Euro zahlen

-

Wien – Die ÖVP soll wegen der massiven Überschrei­tung der Wahlkampfk­ostengrenz­e im Jahr 2017 eine Geldbuße von 800.000 Euro zahlen. Diese Entscheidu­ng hat der Unabhängig­e Parteien-Transparen­z-Senat im Kanzleramt am Mittwoch veröffentl­icht. Dazu kommen noch weitere 80.000 Euro für Verstöße gegen die Spendenreg­elungen des Parteienge­setzes. Laut Wahlkampfk­ostengrenz­e dürfen Parteien maximal sieben Millionen Euro ausgeben, die ÖVP wandte knapp 13 Millionen Euro auf. (red)

Der Nationalra­tswahlkamp­f 2017 ist die ÖVP teuer gekommen. Laut Angaben der Partei haben die Türkisen damals unter ihrem neuen Parteichef und Spitzenkan­didaten Sebastian Kurz exakt 12.959.301,71 Euro ausgegeben – das sind um fast sechs Millionen mehr als erlaubt.

Jetzt, mehr als zwei Jahre später, kommt noch einmal eine ordentlich­e Summe dazu. Die ÖVP wurde vom unabhängig­en Parteientr­ansparenzs­enat am Mittwoch zu einer Strafzahlu­ng von 880.000 Euro verdonnert. Ein Großteil der Summe muss wegen Überschrei­tung der Wahlkampfk­ostenoberg­renze

gelöhnt werden, 80.000 Euro werden fällig, weil auch nach dem alten Parteienge­setz nicht alle von der ÖVP angenommen­en Spenden zulässig waren.

In seiner Begründung betont der Transparen­zsenat die „Wahrung der Chancengle­ichheit“und schreibt: „Es liefe diesem Aspekt zuwider, wenn nach (sic!) erfolgter Wahl nur eine nicht ins Gewicht fallende Geldbuße verhängt würde“, das stehe nämlich „in keinem Verhältnis zu dem durch die Überschrei­tung erzielten Werbevorte­il“. Die Juristen ergänzen recht spitz, das Argument der ÖVP, dass die Einhaltung der Ausgabengr­en2017 ze durch die verzweigte Struktur der Partei besonders schwierig sei, habe schon 2013 nicht gezogen. Damals kam man mit rund 300.000 Euro für eine Überschrei­tung von 4,3 Millionen Euro noch glimpflich davon. Für die Wahl

seien Mehrausgab­en in dieser Höhe aber „nicht erklärbar und daher auch nicht entschuldb­ar“, beschied der Senat.

Bei den unzulässig­en Spenden geht es um Gelder zweier Tiroler Bergbahnun­ternehmen. Weil mehrere Gemeinden hier Mehrheitse­igentümer sind, sind den Firmen Parteispen­den verboten. Die ÖVP hat das zu spät gemeldet – macht 10.000 Euro Strafe. Ein Grundstück am Mondsee, das der JVP vom Land Oberösterr­eich jahrelang de facto gratis überlassen wurde, schlägt mit weiteren 70.000 Euro zu Buche. Eine vergleichs­weise geringe Summe, weil in einer solchen Causa erstmals eine Strafe verhängt wurde.

Damit droht auch der SPÖ Ungemach. Sie wurde vom Rechnungsh­of wegen eines ähnlichen Falls (es geht um ein Grundstück am Attersee) beim Transparen­zsenat angezeigt. Eine Entscheidu­ng ist, wie auch bei der Anzeige gegen die FPÖ, noch ausständig.

Die Kanzlerpar­tei ÖVP muss die 880.000 Euro jetzt auf das Konto des Bundeskanz­leramts überweisen – das Geld fließt ins Budget. Unterm Strich kam für die Türkisen trotzdem ein Plus heraus: Sie bekamen mehr Wähler und damit mehr Parteienfö­rderung.(riss)

Newspapers in German

Newspapers from Austria