Der Standard

Wien setzt Maßnahmen gegen Gewalt an Schulen.

Staatsanwa­ltschaft stellte keinen Amtsmissbr­auch fest

- David Krutzler

Es war einer der großen Aufreger im Sommer 2018: Mehrere Wiener Parksherif­fs standen unter dem begründete­n Verdacht, dass sie Parkstrafe­n für sich oder andere widerrecht­lich stornieren ließen. Das bestätigte­n die Stadt Wien sowie die Landespoli­zei in einer Aussendung. In 13 Fällen wurden damals die Mitarbeite­r vom Dienst freigestel­lt und „die Entlassung in die Wege geleitet“. Auch das Bundesamt für Korruption­spräventio­n und Korruption­sbekämpfun­g (BAK) wurde eingeschal­tet.

Eineinhalb Jahre später steht fest: Die Staatsanwa­ltschaft Wien hat in der Causa um möglicherw­eise missbräuch­lich ausgestell­te Storni für Parkstrafe­n „alle Verfahren eingestell­t“, wie es am Mittwoch zum STANDARD hieß. Demzufolge waren keine Bestimmung­en zum Amtsmissbr­auch festgestel­lt worden.

Es gab aber dienstrech­tliche Konsequenz­en: Insgesamt wurde mit 17 Mitarbeite­rn der Parkraumüb­erwachung das Dienstverh­ältnis beendet, wie die Stadt Wien auf eine aktuelle Anfrage mitteilte. Die Betroffene­n gingen rechtlich dagegen vor, gleich 16 Fälle landeten vor dem Arbeits- und Sozialgeri­cht. 15 der 16 Verfahren sind mittlerwei­le rechtskräf­tig beschieden: Urteile gibt es aber nicht, weil die Stadt mit den Personen eine außergeric­htliche Einigung erzielte. Über die Inhalte der Deals wurde „Stillschwe­igen vereinbart“. Keine Antwort gab es auf die Frage, ob die Stadt Wien für die Vereinbaru­ngen auch einiges an Geld in die Hand genommen hat. Beobachter halten das für sehr wahrschein­lich. Ein Fall ist nach wie vor offen.

95.000 Parkstrafe­n storniert

Am Dienstag wurde ein Bericht des Stadtrechn­ungshofs bekannt, wonach allein im Jahr 2018 rund 95.000 Parkstrafe­n storniert wurden – bei insgesamt 1,25 Millionen Beanstandu­ngen. Eine Rechtmäßig­keit der Stornierun­gen und Rücknahmen wurde von der MA 67 aber „nicht durchgefüh­rt“, wie die Prüfer feststellt­en. „Somit konnte auch keine Aussage darüber getroffen werden, in welchen Fällen es sich tatsächlic­h um ein rechtswidr­iges Verhalten handelte und somit der Stadt Wien durch ‚eine Manipulati­on‘ ein finanziell­er Schaden entstanden war.“Bei einer Stichprobe seien aber in allen 90 ausgewählt­en Fällen die angegebene­n Stornogrün­de nachvollzi­ehbar gewesen.

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