Staatsanwaltschaft prüft falsche Polizeiberichte
Beamte protokollierten Demo-Einsatz nicht korrekt
Die Bilanz nach einem Einsatz im Zuge einer Klimademo Ende Mai vergangenen Jahres in Wien wird für die Wiener Polizei nicht gerade besser, je mehr Vorfälle untersucht werden. Bereits das dritte Mal wurde nun durch ein Gericht festgestellt, dass eine dort durchgeführte Amtshandlung zumindest zum Teil rechtswidrig war.
Das jüngste Erkenntnis des Wiener Verwaltungsgerichts bezieht sich auf den Fall eines Demonstranten, der in Bauchlage von mehreren Polizisten fixiert und mehrmals in die Nierengegend geschlagen wurde. Darin erkannte das Gericht eine Verletzung der Menschenwürde sowie eine erniedrigende Behandlung.
Das Gericht kam außerdem zu dem Schluss, dass die vier involvierten Polizisten die Amtshandlung falsch dokumentiert haben. Es sei ein „anderes Bild der Ereignisse erzeugt“worden. Sie gaben zum Beispiel im Amtsvermerk an, dass der Demonstrant um sich getreten habe. Auf Videos war zu sehen, dass das nicht stimmt. Trotz eines polizeiärztlichen Gutachtens, das Verletzungen erwähnt, behaupteten die Beamten zudem, dass der Demonstrant nicht verletzt worden sei.
Bisher keine Konsequenzen
Gegen die bei den diversen Amtshandlungen involvierten Beamten werden auch strafrechtliche Ermittlungsverfahren geführt. Diese betreffen mittlerweile acht Beamte, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien dem STANDARD mitteilte. Überwiegend wird wegen des Verdachts auf Körperverletzung ermittelt. Doch auch die falsche Protokollierung habe man im Blick: „Gegenstand der Ermittlungen könnte in dem Zusammenhang etwa Missbrauch der Amtsgewalt sein“, heißt es seitens der Staatsanwaltschaft.
Die Wiener Landespolizeidirektion (LPD Wien) verweist auf Anfrage des STANDARD darauf, dass die Festnahme an sich rechtmäßig gewesen sei. Man nehme „die Entscheidung (...) zur Kenntnis. Inhaltlich werden die Beanstandungen des Gerichts evaluiert und in weiterer Folge vermehrt in die Ausbildung bzw. in das Einsatztraining miteinfließen.“
Was etwaige Konsequenzen für die involvierten Beamten angehe, verweist die Landespolizeidirektion noch auf weitere Verfahren, die abgewartet werden: „Erst dann können disziplinäre Maßnahmen geprüft werden.“