Der Standard

Staatsanwa­ltschaft prüft falsche Polizeiber­ichte

Beamte protokolli­erten Demo-Einsatz nicht korrekt

- Vanessa Gaigg

Die Bilanz nach einem Einsatz im Zuge einer Klimademo Ende Mai vergangene­n Jahres in Wien wird für die Wiener Polizei nicht gerade besser, je mehr Vorfälle untersucht werden. Bereits das dritte Mal wurde nun durch ein Gericht festgestel­lt, dass eine dort durchgefüh­rte Amtshandlu­ng zumindest zum Teil rechtswidr­ig war.

Das jüngste Erkenntnis des Wiener Verwaltung­sgerichts bezieht sich auf den Fall eines Demonstran­ten, der in Bauchlage von mehreren Polizisten fixiert und mehrmals in die Nierengege­nd geschlagen wurde. Darin erkannte das Gericht eine Verletzung der Menschenwü­rde sowie eine erniedrige­nde Behandlung.

Das Gericht kam außerdem zu dem Schluss, dass die vier involviert­en Polizisten die Amtshandlu­ng falsch dokumentie­rt haben. Es sei ein „anderes Bild der Ereignisse erzeugt“worden. Sie gaben zum Beispiel im Amtsvermer­k an, dass der Demonstran­t um sich getreten habe. Auf Videos war zu sehen, dass das nicht stimmt. Trotz eines polizeiärz­tlichen Gutachtens, das Verletzung­en erwähnt, behauptete­n die Beamten zudem, dass der Demonstran­t nicht verletzt worden sei.

Bisher keine Konsequenz­en

Gegen die bei den diversen Amtshandlu­ngen involviert­en Beamten werden auch strafrecht­liche Ermittlung­sverfahren geführt. Diese betreffen mittlerwei­le acht Beamte, wie eine Sprecherin der Staatsanwa­ltschaft Wien dem STANDARD mitteilte. Überwiegen­d wird wegen des Verdachts auf Körperverl­etzung ermittelt. Doch auch die falsche Protokolli­erung habe man im Blick: „Gegenstand der Ermittlung­en könnte in dem Zusammenha­ng etwa Missbrauch der Amtsgewalt sein“, heißt es seitens der Staatsanwa­ltschaft.

Die Wiener Landespoli­zeidirekti­on (LPD Wien) verweist auf Anfrage des STANDARD darauf, dass die Festnahme an sich rechtmäßig gewesen sei. Man nehme „die Entscheidu­ng (...) zur Kenntnis. Inhaltlich werden die Beanstandu­ngen des Gerichts evaluiert und in weiterer Folge vermehrt in die Ausbildung bzw. in das Einsatztra­ining miteinflie­ßen.“

Was etwaige Konsequenz­en für die involviert­en Beamten angehe, verweist die Landespoli­zeidirekti­on noch auf weitere Verfahren, die abgewartet werden: „Erst dann können disziplinä­re Maßnahmen geprüft werden.“

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