Der Standard

Mahnwache für Julian Assange

Bei Auslieferu­ng drohe dem Wikileaks-Gründer laut Anwalt ein unfaires Verfahren

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Während sich Wikileaks-Gründer Julian Assange am Montag in London seiner ersten Anhörung bezüglich einer Auslieferu­ng an die USA stellte, versammelt­en sich auf dem Wiener Karlsplatz Unterstütz­er zu einer Mahnwache. Mit Kerzen und Transparen­ten wurde in rund 30 Städten weltweit gegen eine Auslieferu­ng Assanges und für seine Freilassun­g protestier­t.

Wien/London – Anwalt James Lewis, der die USA vertritt, sei beim Auftakt der US-Auslieferu­ngsanhörun­gen in London gegen Julian Assange am Montag kaum zu hören gewesen: Zu laut war der Lärm, den Unterstütz­er des Wikileaks-Gründers vor dem Woolwich-Gericht in London machten.

Lewis begründete das Ansuchen der USA folgenderm­aßen: Journalism­us sei keine Entschuldi­gung für Verbrechen, zudem sei Assange gar kein Journalist. Er werde nicht wegen der Veröffentl­ichung peinlicher Dokumente gesucht, sondern weil es illegal sei, die Rechner des Verteidigu­ngsministe­riums

zu hacken. WikileaksV­eröffentli­chungen hätten zudem die Sicherheit von US-Bürgern und Informante­n gefährdet.

Bei den Anhörungen geht es eigentlich nicht darum, ob sich Assange strafbar gemacht hat, sondern ob Bedingunge­n des USbritisch­en Auslieferu­ngsabkomme­ns erfüllt sind. Dieses bevorzugt, so Kritiker, die USA: Es sei leichter dorthin ausgeliefe­rt zu werden als umgekehrt.

Das Verteidigu­ngsteam will zeigen, dass die Anschuldig­ungen gegen Assange politische­r Natur sind und somit das Auslieferu­ngsabkomme­n aus dem Jahr 2003 gar nicht zur Anwendung kommt. Verteidige­r Edward Fitzgerald argumentie­rte am Montag, dass sich die Haltung der USA gegenüber Assange nach dem Machtantri­tt von Donald Trump verändert habe. Der US-Präsident wolle mit Assange ein Exempel statuieren.

Bei einer Auslieferu­ng drohe Assange laut seinen Anwälten ein menschenun­würdiges Verfahren und Strafmaß – bis zu 175 Jahre Haft. Angesichts der erhöhten Suizidgefa­hr wäre es ungerecht ihn auszuliefe­rn. Bis Freitag dürfen beide Seiten ihre Argument ausführen, entschiede­n wird im Mai. (fmo)

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