Wie kann uns das Coronavirus im Alltag betreffen?
In Österreich gab es bisher keinen bestätigten Fall von Covid-19. Wie aber betrifft die Epidemie auch hierzulande Bürgerinnen und Bürger? Und was muss, was kann, was darf man im Ernstfall tun?
Frage: Wie erkenne ich, ob ich eine normale Grippe, einen grippalen Infekt oder das Coronavirus habe? Antwort: Die Symptome von Covid19 – ausgelöst durch das neue Coronavirus – sind jenen einer echten Grippe sehr ähnlich. Wer Fieber, Husten, Halsschmerzen hat, sollte zu Hause bleiben und per Telefon um Rat fragen (siehe Info-Kasten) oder die Rettung rufen. Dort solle man, so Christoph Steininger, Infektiologe an der Med-Uni Wien, unbedingt melden, ob man innerhalb der vergangenen 14 Tage in einem Land gewesen sei, in dem Coronaviren zirkulieren. Der Zeitraum, in dem die Krankheit ausbrechen und übertragen werden kann, beträgt zwischen einem Tag und 14 Tagen.
Frage: Wie kann ich mich und mein Umfeld schützen?
Antwort: Je kälter und je trockener es ist, desto länger können Viren an der Oberfläche überleben. Das gilt für die Grippe wie auch für Coronaviren. Beides sind Tröpfcheninfektionen, die durch Husten oder Niesen übertragen werden, aber auch über Berührungen. Wirklich vorbeugen kann man mit strengen Hygienemaßnahmen. Häufiges Händewaschen, mindestens 20 Sekunden lang, mit warmem Wasser und Seife ist einfach und effektiv. Ob Mundschutzmasken tatsächlich helfen, ist umstritten. Laut Robert-Koch-Institut gibt es „keine hinreichende Evidenz“dafür, dass Masken das Ansteckungsrisiko verringern.
Frage: Angenommen, ich bin tatsächlich infiziert. Was passiert dann? Antwort: Vom Gesundheitsministerium heißt es, man komme – im Verdachts- und auch im Krankheitsfall – schlicht in ein Spital. „Fast alle Spitäler“, so eine Sprecherin des Ministeriums, würden die Voraussetzungen für eine Isolierstation erfüllen. Man sei derzeit daran, eine Liste zu erstellen.
Frage: Gibt es eine spezielle Therapie gegen Covid-19?
Antwort: Die Coronaviren können derzeit nicht spezifisch bekämpft werden. „Der Körper kann nur bei der Selbstheilung unterstützt werden, indem man die Symptome behandelt“, erklärt Steininger. Bei schweren Verläufen seien bisher Infektionen durch andere Keime aufgetreten, etwa Lungenentzündungen. Diese können dann dementsprechend therapiert werden.
Frage: Kann man mich zur Quarantäne zwingen?
Antwort: Ja. Das Epidemiegesetz legt fest, dass Personen, die eine anzeigepflichtige Krankheit – und dazu zählt das Coronavirus seit einem Erlass – haben oder die verdächtigt sind, eine zu haben oder ansteckend zu sein, abgesondert werden können. Das heißt, sie können „angehalten oder im Verkehr mit der Außenwelt beschränkt werden“, sofern eine Gefahr für andere Personen nicht mit einer gelinderen Maßnahme beseitigt werden kann. Aber: Die Festnahme muss unter Achtung der Menschenwürde und mit möglichster Schonung erfolgen.
Frage: Können auch andere Grundrechte eingeschränkt werden? Antwort: Ja. So wäre etwa, sofern eine Gefahrenlage eintritt, das V er sammlungsr echt gefährdet. Denn im Epidemiegesetz heißt es, die Bezirks verwaltungsbehörden hätten Veranstaltungen, an denen „größere Menschenmengen“teilnehmen würden, „zu untersagen, sofern und solange dies im Hinblick auf Art und Umfang des Auftretens einer meldepflichtigen
Erkrankung zum Schutz vor deren Weiterverbreitung unbedingt erforderlich ist“.
Frage: Muss ich mein Verhalten ändern, etwa wenn es um Reisen geht? Antwort: Für China gilt die Sicherheitsstufe vier, für die vom Virus besonders betroffene Region Hubei die zweithöchste Stufe fünf, vor Reisen in dieses Gebiet wird also gewarnt. Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) kündigte weitere punktuelle Reisewarnungen an. Nachdem sich in Italien Fälle häufen, wurden mehrere Gemeinden in der Provinz Lodi in der Lombardei zu Sperrzonen erklärt. Sicherheitskräfte kontrollieren, wer hinein- und hinausdarf.
Frage: Was ist dann mit meiner geplanten Italien-Reise, wer zahlt das? Antwort: Wer ein Hotel in einem betroffenen Gebiet individuell gebucht hat, dieses aber wegen der Einreisesperren nicht erreichen kann, hat laut dem ÖAMTC die Möglichkeit der kostenlosen Stornierung. Ist das Hotel erreichbar, aber man möchte nicht anreisen, bleiben Individualreisende auf den Stornokosten sitzen. Pauschalreisende hätten außerdem das Recht, einen Urlaub kostenfrei zu stornieren, wenn am Urlaubsort plötzlich Umstände auftreten würden, mit denen man nicht rechnen konnte und welche die Reise erheblich beeinträchtigen. Es bestehe aber kein Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung.