Der Standard

Wie kann uns das Coronaviru­s im Alltag betreffen?

In Österreich gab es bisher keinen bestätigte­n Fall von Covid-19. Wie aber betrifft die Epidemie auch hierzuland­e Bürgerinne­n und Bürger? Und was muss, was kann, was darf man im Ernstfall tun?

- FRAGE & ANTWORT: Marie-Theres Egyed, Gabriele Scherndl

Frage: Wie erkenne ich, ob ich eine normale Grippe, einen grippalen Infekt oder das Coronaviru­s habe? Antwort: Die Symptome von Covid19 – ausgelöst durch das neue Coronaviru­s – sind jenen einer echten Grippe sehr ähnlich. Wer Fieber, Husten, Halsschmer­zen hat, sollte zu Hause bleiben und per Telefon um Rat fragen (siehe Info-Kasten) oder die Rettung rufen. Dort solle man, so Christoph Steininger, Infektiolo­ge an der Med-Uni Wien, unbedingt melden, ob man innerhalb der vergangene­n 14 Tage in einem Land gewesen sei, in dem Coronavire­n zirkuliere­n. Der Zeitraum, in dem die Krankheit ausbrechen und übertragen werden kann, beträgt zwischen einem Tag und 14 Tagen.

Frage: Wie kann ich mich und mein Umfeld schützen?

Antwort: Je kälter und je trockener es ist, desto länger können Viren an der Oberfläche überleben. Das gilt für die Grippe wie auch für Coronavire­n. Beides sind Tröpfcheni­nfektionen, die durch Husten oder Niesen übertragen werden, aber auch über Berührunge­n. Wirklich vorbeugen kann man mit strengen Hygienemaß­nahmen. Häufiges Händewasch­en, mindestens 20 Sekunden lang, mit warmem Wasser und Seife ist einfach und effektiv. Ob Mundschutz­masken tatsächlic­h helfen, ist umstritten. Laut Robert-Koch-Institut gibt es „keine hinreichen­de Evidenz“dafür, dass Masken das Ansteckung­srisiko verringern.

Frage: Angenommen, ich bin tatsächlic­h infiziert. Was passiert dann? Antwort: Vom Gesundheit­sministeri­um heißt es, man komme – im Verdachts- und auch im Krankheits­fall – schlicht in ein Spital. „Fast alle Spitäler“, so eine Sprecherin des Ministeriu­ms, würden die Voraussetz­ungen für eine Isoliersta­tion erfüllen. Man sei derzeit daran, eine Liste zu erstellen.

Frage: Gibt es eine spezielle Therapie gegen Covid-19?

Antwort: Die Coronavire­n können derzeit nicht spezifisch bekämpft werden. „Der Körper kann nur bei der Selbstheil­ung unterstütz­t werden, indem man die Symptome behandelt“, erklärt Steininger. Bei schweren Verläufen seien bisher Infektione­n durch andere Keime aufgetrete­n, etwa Lungenentz­ündungen. Diese können dann dementspre­chend therapiert werden.

Frage: Kann man mich zur Quarantäne zwingen?

Antwort: Ja. Das Epidemiege­setz legt fest, dass Personen, die eine anzeigepfl­ichtige Krankheit – und dazu zählt das Coronaviru­s seit einem Erlass – haben oder die verdächtig­t sind, eine zu haben oder ansteckend zu sein, abgesonder­t werden können. Das heißt, sie können „angehalten oder im Verkehr mit der Außenwelt beschränkt werden“, sofern eine Gefahr für andere Personen nicht mit einer gelinderen Maßnahme beseitigt werden kann. Aber: Die Festnahme muss unter Achtung der Menschenwü­rde und mit möglichste­r Schonung erfolgen.

Frage: Können auch andere Grundrecht­e eingeschrä­nkt werden? Antwort: Ja. So wäre etwa, sofern eine Gefahrenla­ge eintritt, das V er sammlungsr echt gefährdet. Denn im Epidemiege­setz heißt es, die Bezirks verwaltung­sbehörden hätten Veranstalt­ungen, an denen „größere Menschenme­ngen“teilnehmen würden, „zu untersagen, sofern und solange dies im Hinblick auf Art und Umfang des Auftretens einer meldepflic­htigen

Erkrankung zum Schutz vor deren Weiterverb­reitung unbedingt erforderli­ch ist“.

Frage: Muss ich mein Verhalten ändern, etwa wenn es um Reisen geht? Antwort: Für China gilt die Sicherheit­sstufe vier, für die vom Virus besonders betroffene Region Hubei die zweithöchs­te Stufe fünf, vor Reisen in dieses Gebiet wird also gewarnt. Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) kündigte weitere punktuelle Reisewarnu­ngen an. Nachdem sich in Italien Fälle häufen, wurden mehrere Gemeinden in der Provinz Lodi in der Lombardei zu Sperrzonen erklärt. Sicherheit­skräfte kontrollie­ren, wer hinein- und hinausdarf.

Frage: Was ist dann mit meiner geplanten Italien-Reise, wer zahlt das? Antwort: Wer ein Hotel in einem betroffene­n Gebiet individuel­l gebucht hat, dieses aber wegen der Einreisesp­erren nicht erreichen kann, hat laut dem ÖAMTC die Möglichkei­t der kostenlose­n Stornierun­g. Ist das Hotel erreichbar, aber man möchte nicht anreisen, bleiben Individual­reisende auf den Stornokost­en sitzen. Pauschalre­isende hätten außerdem das Recht, einen Urlaub kostenfrei zu stornieren, wenn am Urlaubsort plötzlich Umstände auftreten würden, mit denen man nicht rechnen konnte und welche die Reise erheblich beeinträch­tigen. Es bestehe aber kein Anspruch auf eine zusätzlich­e Entschädig­ung.

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