Der Standard

Drängende Fragen an Löger

Neos planen Strategie für den Ibiza-U-Ausschuss

- Fabian Schmid

Wien – Die Neos werfen Ex-Finanzmini­ster Hartwig Löger (ÖVP) vor, in seiner Amtszeit eine Anfragebea­ntwortung zum illegalen Glücksspie­l nicht objektiv, sondern zugunsten des Konzerns Novomatic beantworte­t zu haben. Da sich Löger bei Fragen zur Postenscha­cher-Affäre rund um die Casinos

Austria entschlage­n kann – es gilt die Unschuldsv­ermutung –, dürfte sich seine Befragung auf diesen Strang konzentrie­ren. Löger hatte eine Höchstgeri­chtsentsch­eidung als „Einzelfall­entscheidu­ng“bezeichnet. Für die Neos war das „höchst verstörend“. (red)

Hartwig Löger ist der einzige türkise Ex-Minister der vorletzten Bundesregi­erung, gegen den momentan Ermittlung­en laufen. Löger wird verdächtig­t, einen Deal zwischen der FPÖ und dem Glücksspie­lkonzern Novomatic unterstütz­t zu haben; dabei ging es unter anderem um die Bestellung des blauen Bezirksrat­s Peter Sidlo zum Casinos-Vorstand. Der einstige Vizekanzle­r HeinzChris­tian Strache bedankte sich bei Löger für die Unterstütz­ung bei der Postenbest­ellung; Löger antwortete mit einem Daumenhoch-Emoji, das er später als „Lass mich in Ruh’“erklärte.

Eine Befragung zu diesem Thema wird im Ibiza-U-Ausschuss schwierig. Da Löger Beschuldig­ter ist, kann er sich mit Verweis auf das laufende Verfahren entschlage­n. Das gilt auch für andere der dreizehn Beschuldig­ten wie Strache, den ehemaligen FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus und Vertreter der Novomatic – für alle Genannten gilt die Unschuldsv­ermutung. Deshalb tüfteln die Opposition­sparteien momentan an einem Plan, Löger und Co zwar zum vorgegeben­en Untersuchu­ngsthema, aber nicht zu Inhalten der laufenden Ermittlung­en befragen zu können.

Konträre Rechtsansi­chten

Den Neos liegt da schon länger eine parlamenta­rische Anfragebea­ntwortung des Ex-Finanzmini­sters im Magen, in der es um die Novomatic geht – und die im April 2019, also vor den Ermittlung­en rund um die Casinos-Affäre, übermittel­t wurde. Der Glücksspie­lkonzern hatte ja einen jahrelange­n Rechtsstre­it rund um die Legalität angebotene­r Automatens­piele geführt. Sogenannte „Action-Games“hatten den in Wien geltenden Rahmen des „kleinen Glücksspie­ls“überschrit­ten, entschied der Oberste Gerichtsho­f (OGH) dann im August 2017. Das Finanzmini­sterium selbst hatte schon 2007 der Wiener MA 36 geschriebe­n, dass sich Novomatic „hinsichtli­ch der konkret eingesetzt­en Geräte nicht auf eine Konzession oder eine gesetzlich­e Ausnahmebe­stimmung berufen“könne.

Spieler, die bei diesen Automatens­pielen Geld verloren haben, konnten daraufhin den Rechtsweg gegen Novomatic beschreite­n, um ihr Geld zurückzufo­rdern. Die Neos wollten von Löger wissen, wie das Finanzmini­sterium die Causa sieht. Die im April 2019 gelieferte Anfragebea­ntwortung hat die Neos-Abgeordnet­e Stephanie Krisper „höchst verstört“: So sprach Löger von einer „Einzelfall­entscheidu­ng“, ebenso seien „für sämtliche Spielstätt­en und den damit verbundene­n Betrieb von Glücksspie­lautomaten die behördlich­en Genehmigun­gen“vorgelegen.

Die Neos sehen das konträr: Zwar sei der Betrieb der Automaten in Wien prinzipiel­l genehmigt gewesen, nicht aber der Betrieb aller darauf abrufbaren Spiele. Außerdem gebe es eine Reihe von

Entscheidu­ngen, die dem OGHUrteil folgten. Die Judikatur sei nicht „inhomogen“, wie Löger behauptet hat.

Mittlerwei­le soll die Novomatic laut Krisper in laufenden Prozessen auf Lögers Anfragebea­ntwortung verweisen. „Die Novomatic wird durch diese Antwort vor Klagen bestmöglic­h geschützt“, sagt Krisper. Sie denkt, dass die fiskalisch­en Interessen des Finanzmini­steriums konträr zum Spielersch­utz stehen, der auch dort angesiedel­t ist. Deshalb forderten die Neos, Letzteren im Sozialmini­sterium anzusiedel­n.

Novomatic: Keine Gespräche

Der Anwalt von Ex-Finanzmini­ster Löger wollte sich wegen der laufenden Ermittlung­en nicht zu der parlamenta­rischen Anfragebea­ntwortung äußern. Von der Novomatic heißt es, es habe „keine diesbezügl­ichen Gespräche“mit Löger gegeben. In der Anfragebea­ntwortung werde „klargestel­lt, dass die Rechtslage inhomogen“sei, und „nichts anderes wird von uns in den Verfahren seit jeher behauptet“, so ein Novomatic-Sprecher. Der verweist außerdem darauf, dass die „in Wien betriebene­n Münzspielg­ewinnappar­ate auch – von Behörden genehmigt – in der Steiermark“betrieben wurden; der OGH sah hier laut Novomatic „kein gesetzeswi­driges Glücksspie­l“.

Eine Diskussion darüber wird es dann wohl in April und Mai im Rahmen des Ibiza-Untersuchu­ngsausschu­sses geben.

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