Der Standard

Wie die Regierung die Absetzbark­eit des Arbeitszim­mers erleichter­n will.

Die Regierung will die Absetzbark­eit des Arbeitszim­mers erleichter­n. Derzeit ist die steuerlich­e Berücksich­tigung nicht nur restriktiv, sondern komplizier­t. Was sich ändern soll.

- Andreas Schnauder

Ein Lehrer korrigiert ungestört Schularbei­ten im Arbeitszim­mer seiner Wohnung. Eine Fachbuchau­torin schreibt ihre Werke zu Hause, verdient aber das Gros ihres Geldes mit Vortragstä­tigkeit zum gleichen Thema. Beiden Beispielen ist gemeinsam, dass die Kosten für das Arbeitszim­mer nicht abgesetzt werden können. Denn: Um das Homeoffice steuerlich berücksich­tigen zu können, ist es erforderli­ch, dass dort der Mittelpunk­t der berufliche­n und betrieblic­hen Tätigkeit liegt.

Selbst wenn diese Anforderun­g erfüllt wird, ist die Anerkennun­g des Aufwands längst keine ausgemacht­e Sache. Während Schriftste­ller, Gutachter oder Komponiste­n typisch für das Berufsbild sind, das für eine Absetzbark­eit des Arbeitszim­mers spricht, haben Dirigenten, Freiberufl­er mit auswärtige­r Betriebsst­ätte und eben Vortragend­e keine Chance auf Gnade des Finanzamts.

Der Verwaltung­sgerichtsh­of hat zudem ausgeführt, dass ein Vermieter kein Arbeitszim­mer geltend machen kann. Es kommt also in der Frage der steuerlich­en Berücksich­tigung auf mehrere Faktoren an: auf das Berufsbild, auf den Mittelpunk­t der Tätigkeit in den eigenen vier Wänden, aber auch auf die Art des Arbeitszim­mers. Befindet sich im hauseigene­n Büro eine Play-Station, kann es schon heikel werden.

Beim Bundesfina­nzgericht blitzte beispielsw­eise ein Videojourn­alist ab, weil das Arbeitszim­mer im Vergleich mit Wohn- und Schlafzimm­er zu groß erschien. Es sei naheliegen­d, dass der Raum für Freizeit und zur Entspannun­g genutzt werde, wurde befunden.

Die Sache wird nicht gerade dadurch erleichter­t, dass Finanzämte­r

die Absetzbark­eit recht unterschie­dlich handhaben. Dazu kommt die Diskrepanz zwischen Anerkennun­g des Arbeitszim­mers und der Betriebsmi­ttel. Selbst wenn das Homeoffice bei der Finanz durchfällt, können Bürostuhl, Schreibtis­ch und Computer abgesetzt werden, wenn sie ausschließ­lich beruflich genutzt werden. Wird auch das Arbeitszim­mer anerkannt, kommen gleich mehrere Betriebsau­sgabenpost­en hinzu: neben anteiliger Miete also auch Wasser, Energie, Reinigungs­kosten und dergleiche­n. Bei Eigentum können Abschreibu­ng und Finanzieru­ngskosten oder Grundsteue­r angerechne­t werden.

Neue Arbeitswel­t

So schwierig die Abgrenzung ist, so einfach ist der Befund über die jetzige Regelung: Die Bestimmung­en sind komplizier­t, außerdem verschwimm­t die Definition des Arbeitsort­s durch Digitalisi­erung und moderne Erwerbsfor­men zusehends. Das sieht auch die Regierung so, die nun Änderungen plant. Gerade in der Startup-Phase oder bei geteilten Räumlichke­iten junger Unternehme­n entspräche­n die aktuellen Rahmenbedi­ngungen „nicht mehr der Arbeitswel­t von heute“, heißt es in einem Ministerra­tsvortrag mehrerer Regierungs­mitglieder vom Mittwoch.

Sie wollen nun in den ersten Teil der Steuerrefo­rm, der Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten soll, eine Erleichter­ung betreffend der Absetzbark­eit des Arbeitszim­mers hineinpack­en. Konkret soll das im betrieblic­hen Bereich bis zu einer Grenze von 100 Euro im Monat der Fall sein. Bis zu dieser Schwelle stellt die Regierung eine pauschalie­rte steuerlich­e Berücksich­tigung des Homeoffice in Aussicht.

„Ein großer Erfolg unserer interessen­politische­n Arbeit und eine sehr große finanziell­e Entlastung für tausende Ein-Personen-Unternehme­n“, meint Walter Ruck, Präsident der Wiener Wirtschaft­skammer. Auch Elisabeth Götze, Wirtschaft­ssprecheri­n der Grünen im Nationalra­t, freut sich über die Neuerung. Sie sieht den Nutzen vor allem darin, dass die steuerlich­e Berücksich­tigung auch dann gegeben ist, wenn eine teilweise private Nutzung des Arbeitszim­mers vorliegt. Die Grünen betonen vor allem den Vorteil, der Ein-PersonenUn­ternehmen dabei erwachse.

 ??  ??
 ??  ?? Rechnungen bringen manchen Selbststän­digen zum Verzweifel­n. Wenn dann der Ort der Verzweiflu­ng steuerlich nicht berücksich­tigt werden darf, treibt das manche in den Wahnsinn.
Rechnungen bringen manchen Selbststän­digen zum Verzweifel­n. Wenn dann der Ort der Verzweiflu­ng steuerlich nicht berücksich­tigt werden darf, treibt das manche in den Wahnsinn.

Newspapers in German

Newspapers from Austria