Der Standard

Urteil in Causa Skihauptsc­hule Neustift

Haft und Schmerzens­geld für Pädagoge, Amtsverlus­t wird aber bedingt nachgesehe­n

- Steffen Arora

Innsbruck – Am Mittwochmo­rgen wurde am Oberlandes­gericht Innsbruck der Strafberuf­ung gegen das erstinstan­zliche Urteil im Fall eines ehemaligen Mitarbeite­rs der Skihauptsc­hule Neustift teilweise stattgegeb­en. Der 59-jährige Pädagoge war als Lehrer, Trainer und später auch Direktor an der Skihauptsc­hule tätig. Von 1996 bis 1998 hat er dort eine Schülerin wiederholt sexuell missbrauch­t.

Im ersten Prozess vor dem Innsbrucke­r Landesgeri­cht wurde deutlich, dass das Opfer bis heute an den Folgen der Übergriffe leidet. Daher erachtete die Staatsanwa­ltschaft die Taten auch nicht als verjährt. Die Übergriffe des Pädagogen wurden seinerzeit zwar mehrfach gemeldet, allerdings folgten daraufhin keinerlei dienstrech­tliche Konsequenz­en. Warum die Schulbehör­de nicht reagiert hat und entspreche­nde Aktenverme­rke verschwind­en konnten, ist bis heute unklar und offenbar nicht mehr nachvollzi­ehbar.

Der Pädagoge machte indes weiter Karriere im Schuldiens­t und war zuletzt in höherer Position in der Tiroler Schulaufsi­cht tätig.

Unklarheit­en

Bemerkensw­ert am Urteil des Oberlandes­gerichtes Innsbruck ist, dass das Strafmaß zwar bestätigt wurde, aber der Amtsverlus­t nun bedingt auf drei Jahre nachgesehe­n wird. So muss der Verurteilt­e eine zehnmonati­ge unbedingte Freiheitss­trafe antreten, weitere 20 Monate sind bedingt.

Zudem wurden auch die 5000 Euro Teilschmer­zensgeld für das Opfer bestätigt.

Die genaue Begründung dieses Berufungsu­rteils steht noch aus und wird erst in den kommenden zwei Wochen schriftlic­h ergehen. Bis dahin will die Tiroler Bildungsdi­rektion keine Stellungna­hme zu dem Fall abgegeben. Seitens des Gerichtes heißt es, das Urteil sei rechtskräf­tig.

Warum der Amtsverlus­t aufgehoben wurde, obwohl der Fall eigentlich alle drei laut Strafgeset­z dafür ausschlagg­ebenden Gründe – mehr als sechs Monate unbedingte Haft, mehr als zwölf Monate bedingte Haft oder Verurteilu­ng wegen des Vergehens des Missbrauch­s eines Autoritäts­verhältnis­ses für sexuelle Übergriffe – übererfüll­t, ist vorerst unklar.

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