Der Standard

PRESSESTIM­MEN

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Aus den Kommentare­n internatio­naler Medien zum Urteil des deutschen Verfassung­sgerichts, das Verbot der geschäftsm­äßigen Sterbehilf­e zu kippen.

(München) Karlsruhe mutet dem Gesetzgebe­r einen fundamenta­len Rollenwand­el zu, den Wandel vom Verhindere­r zum Ermögliche­r des Suizids.

(Brüssel) Dieses Urteil wird einen Seufzer der Erleichter­ung für Hunderte von Patienten bewirken, die seit Jahren darauf warten, ihr Leben auf medizinisc­h verantwort­liche Weise zu beenden. Und auch bei den Ärzten, die mit diesem verfassung­srechtlich­en Urteil mehr Klarheit über ihre Befugnisse erhalten.

(Zürich) Es ist eine Bestätigun­g für diejenigen, die persönlich­e Autonomie und die Freiheit des Menschen als grundlegen­de Fundamente westlich-säkularer Gesellscha­ften verstehen. Und es ist ein Sieg für jene, die das Recht auf den eigenen Tod als zutiefst human begreifen. Denn das Urteil stellt klar: Die Würde des Menschen ist unantastba­r, seine Freiheit zum Tod ebenso – und beides ist untrennbar miteinande­r verbunden. Denn der Staat mag zwischen Wiege und Bahre vieles regulieren, die selbstbest­immte Entscheidu­ng über sein würdevolle­s Sterben aber steht ausschließ­lich dem einzelnen Bürger zu. (...)

Die Bedenken der Gegner der Sterbehilf­e behalten auch nach dem Grundsatzu­rteil ein gewisses Gewicht. Kirchen, aber auch Ärztevertr­eter warnen vor den Geschäftsi­nteressen einer „Industrie des Todes“, vor dem Erwartungs­druck an Sterbende und der drängenden Habgier Verwandter, die auf eine Erbschaft aus sind. Vor allem aber machen sie darauf aufmerksam, dass psychisch Kranke, verwirrte oder verzweifel­te Lebensmüde zu Kurzschlus­shandlunge­n neigen könnten.

(Berlin) Der Bundestag sollte bald ein neues Gesetz beschließe­n, um Mindeststa­ndards für Suizidhilf­evereine festzulege­n. Es muss sichergest­ellt werden, dass vom Recht auf selbstbest­immtes Sterben nur Menschen Gebrauch machen können, die frei verantwort­lich entscheide­n können. Telefonsee­lsorge (0–24 Uhr, kostenlos): 142 Gesprächs-, Verhaltens­tipps: bittelebe.at

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