Freisprüche im Prozess um Zahlungen rund um Seenkauf
Das Land Kärnten kaufte dem Gewerkschaftsbund 2007 Seegründstücke ab. Dabei kam es angeblich zu Kickback-Zahlungen an das BZÖ. Doch der Schöffensenat war von der Schuld der Angeklagten nicht überzeugt.
Graz – Er sei „einer der wichtigsten Protagonisten im Spektrum der radikalen Rechten“in Österreich, so der Befund des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes (DÖW) über Martin Pfeiffer, den Chefredakteur der mittlerweile eingestellten FPÖ-nahen rechtsextremen Zeitschrift Aula.
Nun steht er im Visier der Strafermittler: Wegen des Verdachts auf Wiederbetätigung und Verhetzung hat die Staatsanwaltschaft Graz ein Ermittlungsverfahren gegen Pfeiffer und einige Autoren der Aula eingeleitet. Das erfuhr DER STANDARD auf Anfrage bei der Staatsanwaltschaft.
Dickes Dossier übermittelt
Die Menschenrechtsorganisation SOS Mitmensch hatte der Behörde im Jahr 2018 eine Sachverhaltsdarstellung mit einem umfangreichen Dossier übermittelt, das aus „rund 200 beispielhaften Artikeln“besteht, sagte deren Sprecher Alexander Pollak. Das Verfahren habe eine „wichtige Signalwirkung“.
Seither wertet die Behörde die Artikel aus. Das Verfahren gegen einige Autoren wurde bereits eingestellt, teils wegen Verjährung, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. In Bezug auf Pfeiffer und manche andere Autoren habe sich der Anfangsverdacht jedoch bestätigt, ein offizielles Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet und ein historischer Sachverständiger mit der Analyse der Texte beauftragt. Bis zum Sommer soll entschieden werden, ob es zu einer Anklage kommt. (sterk)
Erst am Donnerstag schilderte eine prominente Zeugin ihre abenteuerlichen Geldbotendienste, am Freitag folgte ein Freispruch: Die Rede ist vom Korruptionsprozess in der Causa Seenkauf. 2007 erwarb das Land Kärnten mehrere Seeimmobilien von Gewerkschaftsbund und Bawag. Im Gegenzug zu einem völlig überhöhten Kaufpreis soll es zu Kickback-Zahlungen an den verstorbenen früheren Landeshauptmann Jörg Haider beziehungsweise das BZÖ gekommen sein.
Die Staatsanwaltschaft warf dem früheren Ex-ÖGB-Finanzchef Clemens Schneider und einem angeklagten Makler Bestechung, Untreue und schweren Betrug vor.
Beide sind am Freitag am Landesgericht Klagenfurt freigesprochen worden. Es sei zwar viel Geld geflossen, so die Vorsitzende des Schöffensenats, Ute Lambauer. Die Belastungszeugin Elisabeth Kaufmann-Bruckberger habe aber Leistungen für ihr Honorar erbracht. Die politische Konstellation zwischen ÖGB und Haider spreche nicht dafür, dass hier Parteienfinanzierung im Spiel gewesen sei. Die ehemalige freiheitliche Politikerin Kaufmann-Bruckberger habe sehr widersprüchliche Aussagen gemacht, und zwar nicht nur in Nebensächlichkeiten.
Es könne nicht festgestellt werden, dass Gelder „mittelbar oder unmittelbar“an Jörg Haider geflossen seien, hieß es in der Entscheidung des Gerichts. Was mit dem Geld tatsächlich passiert sei, könne nicht mehr eruiert werden. Staatsanwalt Eberhard Pieber meldete Nichtigkeitsbeschwerde an, der Freispruch ist nicht rechtskräftig. Davor war der frühere FPÖ-Politiker Harald Dobernig vernommen worden. Von Geldzahlungen an Jörg Haider will er nichts gewusst haben. (red, APA)
DER STANDARD