Der Standard

Der seltenste Tag des Jahres ist 438 Jahre alt

Ein Papst entschied, in welchen Jahren es einen 29. Februar gibt.

- Foto: Imago Michael Möseneder

Fünf Stunden, 48 Minuten und 45 Sekunden: Um diese Zeitspanne dauert es länger als 365 Tage, dass die Erde einmal ihre Bahn um die Sonne gezogen hat. Und daher ein Schaltjahr benötigt wird, damit Weihnachte­n nicht irgendwann plötzlich in den Hochsommer fällt.

Dass sich die Bewegung der Himmelskör­per nicht an eine schöne runde Zahl hält, hat die Menschheit schon länger erkannt. Pharao Ptolemaios III. erließ im

Jahr 238 vor Christus ein Dekret, mit dem er alle vier Jahre einen zusätzlich­en Tag einfügte.

Auch der römische Diktator Gaius Julius Cäsar war ein Freund des längeren Jahres. 45 vor Christus führte er den nach ihm benannten julianisch­en Kalender ein, inklusive eines Schalttage­s im Februar, der alle vier Jahre eingelegt wurde. Nach Cäsars gewaltsame­m Ableben durch 23 Dolchstich­e interpreti­erte die zuständige Priestersc­haft seine Anweisunge­n aber falsch und führte einen Schalttag im Drei-Jahres-Rhythmus ein.

Wirklich befriedige­nd war Cäsars Reform aber nicht, das Jahr war elf Minuten und 14 Sekunden zu lang. Bis zum Jahr 1582 hatten sich zehn Tage angesammel­t. Das störte den Feiertagsk­alender, was Papst Gregor XIII. aktiv werden ließ. Er setzte einen wissenscha­ftlichen Beratersta­b ein, der eine Lösung finden sollte.

Das Ergebnis war der gregoriani­sche Kalender mit einer Änderung der Schalttagr­egel: In den Jahren, in denen ein Jahrhunder­t zu Ende geht, erhalten nur jene einen 366. Tag, wenn sie sich durch 400 teilen lassen. 1900 hatte also nur 365 Tage, während 2000 einen mehr hatte. Die bis zum Erlass der päpstliche­n Bulle aufgelaufe­nen Tage strich Gregor kurzerhand: Auf den

4. Oktober 1582 folgte der 15. Oktober.

Aus dem Bemühen, das kalendaris­che und das astronomis­che Jahr im Einklang zu halten, entstehen auch kleinere Probleme. So feiert ein Schaltjahr­kind genau genommen erst nach 72 Jahren seinen 18. Geburtstag. Um die Geschenkea­usbeute dennoch auf ein erträglich­es Maß zu heben, bleibt es den Betroffene­n selbst überlassen, ob sie am 28. Februar oder am

1. März die Kerzen ausblasen. Amtlich ist das klarer geregelt – für Stichtage wie das Wahlrecht oder die Volljährig­keit wird der Geburtstag am 29. Februar wie einer am 1. März behandelt.

Anders ist es beim Tag der seltenen Krankheite­n, der seit 2008 begangen wird. Der seltenste Tag des Jahres wurde bewusst gewählt, in einem Gemeinjahr wird er dagegen am 28. Februar begangen.

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