Detaillierte Einsatzgebiete für die Miliz stehen fest
Rund 40 Prozent von 2300 Einberufenen stellten allerdings erfolgreich einen Antrag auf Befreiung
Vor einer Woche sind im Zuge der Corona-Krise 1400 Milizionäre eingerückt, im Verteidigungsressort liegen zur ersten Teilmobilmachung der Miliz in der Zweiten Republik nun die detaillierten Einsatzpläne vor: Konkret betreffen diese dreizehn Kompanien mit jeweils gut 170 Soldaten, die die Exekutive und die Gesundheitsbehörden bei diversen Aufgaben unterstützen.
Die nun wieder Uniformierten versehen etwa bei der Überwachung der Staatsgrenze im Osten und im Süden Dienst, leisten der Polizei aber auch bei Kontrollen an den Übergängen Assistenz. Dort – wie bisher schon für Berufssoldaten und Grundwehrdiener – ebenfalls auf ihrer Agenda, und zwar im Auftrag des Gesundheitsministeriums: Kontrollen des Zustands der Ein- und Ausreisenden wie etwa Fiebermessen. In Wien bewacht die Miliz zur Entlastung der Polizei auch Botschaften.
Konkret sind in Niederösterreich drei Kompanien im Einsatz (zur Assistenz des Innenressorts bei Grenzübertrittsstellen), im Burgenland und in der Steiermark jeweils zwei (zur Grenzüberwachung bzw. im BGL auch zum Schutz kritischer Infrastruktur), die restlichen Bundesländer kommen jeweils mit einer Kompanie aus. Der Assistenzeinsatz zur Grenzüberwachung geht freilich schon auf das Flüchtlingsjahr 2015 unter der damals rot-schwarzen Regierung zurück.
Von den ursprünglich einberufenen 2300 Milizionären sind jetzt doch nur rund 60 Prozent im Einsatz, denn: Die restlichen 40 Prozent stellten einen Antrag auf Befreiung vom Dienst im Zuge der
Pandemie – wobei den meisten Anträgen bei den vorgeschriebenen Einzelfallprüfungen auch stattgegeben wurde. Dieser auf den ersten Blick hohe Anteil sei wenig überraschend, erklärt Oberst Michael Bauer, denn auch bei den bisherigen Freiwilligenübungen, die in der Regel nur etwa zehn Tage andauern, kam es stets zu einem Ausfall von Einberufenen in der Höhe von etwa 30 Prozent – und der Einsatz rund um Covid-19 sehe nun immerhin drei Monate vor.
Formal können Milizionäre drei Gründe bei ihrem Antrag auf Befreiung geltend machen: wirtschaftliche (weil der Betreffende etwa in der Firma unabkömmlich ist), persönliche (hier werden erschwerende familiäre Umstände akzeptiert) oder sogenannte „Gründe von Amts wegen“. Letzteres betrifft etwa Personen, die in der kritischen Infrastruktur tätig sind, wie Ärzte in einschlägigen Abteilungen von Krankenhäusern. Schlagend wurde am häufigsten freilich Ersteres. „Wir haben versucht, ein gesundes Gleichgewicht zwischen den militärischen Notwendigkeiten und wirtschaftlichen Zwängen zu finden“, erklärt dazu Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP).
Summa summarum hat die Miliz jene Grundwehrdiener abgelöst, deren Dienst im März quasi über Nacht verlängert wurde. Sie wiederum wird Ende Juli von jenen Rekruten abgelöst, die gerade ihre Grundausbildung absolvieren. Bis auf weiteres bleiben freilich auch Berufssoldaten bei den Einsätzen im Inland tätig – „für den Fall, dass eine zweite Welle kommt“, so Bauer. Was ein erneutes Einberufen der Miliz betrifft, gebe es aber „keine Planung“.