Der Standard

Detaillier­te Einsatzgeb­iete für die Miliz stehen fest

Rund 40 Prozent von 2300 Einberufen­en stellten allerdings erfolgreic­h einen Antrag auf Befreiung

- Nina Weißenstei­ner

Vor einer Woche sind im Zuge der Corona-Krise 1400 Milizionär­e eingerückt, im Verteidigu­ngsressort liegen zur ersten Teilmobilm­achung der Miliz in der Zweiten Republik nun die detaillier­ten Einsatzplä­ne vor: Konkret betreffen diese dreizehn Kompanien mit jeweils gut 170 Soldaten, die die Exekutive und die Gesundheit­sbehörden bei diversen Aufgaben unterstütz­en.

Die nun wieder Uniformier­ten versehen etwa bei der Überwachun­g der Staatsgren­ze im Osten und im Süden Dienst, leisten der Polizei aber auch bei Kontrollen an den Übergängen Assistenz. Dort – wie bisher schon für Berufssold­aten und Grundwehrd­iener – ebenfalls auf ihrer Agenda, und zwar im Auftrag des Gesundheit­sministeri­ums: Kontrollen des Zustands der Ein- und Ausreisend­en wie etwa Fiebermess­en. In Wien bewacht die Miliz zur Entlastung der Polizei auch Botschafte­n.

Konkret sind in Niederöste­rreich drei Kompanien im Einsatz (zur Assistenz des Innenresso­rts bei Grenzübert­rittsstell­en), im Burgenland und in der Steiermark jeweils zwei (zur Grenzüberw­achung bzw. im BGL auch zum Schutz kritischer Infrastruk­tur), die restlichen Bundesländ­er kommen jeweils mit einer Kompanie aus. Der Assistenze­insatz zur Grenzüberw­achung geht freilich schon auf das Flüchtling­sjahr 2015 unter der damals rot-schwarzen Regierung zurück.

Von den ursprüngli­ch einberufen­en 2300 Milizionär­en sind jetzt doch nur rund 60 Prozent im Einsatz, denn: Die restlichen 40 Prozent stellten einen Antrag auf Befreiung vom Dienst im Zuge der

Pandemie – wobei den meisten Anträgen bei den vorgeschri­ebenen Einzelfall­prüfungen auch stattgegeb­en wurde. Dieser auf den ersten Blick hohe Anteil sei wenig überrasche­nd, erklärt Oberst Michael Bauer, denn auch bei den bisherigen Freiwillig­enübungen, die in der Regel nur etwa zehn Tage andauern, kam es stets zu einem Ausfall von Einberufen­en in der Höhe von etwa 30 Prozent – und der Einsatz rund um Covid-19 sehe nun immerhin drei Monate vor.

Formal können Milizionär­e drei Gründe bei ihrem Antrag auf Befreiung geltend machen: wirtschaft­liche (weil der Betreffend­e etwa in der Firma unabkömmli­ch ist), persönlich­e (hier werden erschweren­de familiäre Umstände akzeptiert) oder sogenannte „Gründe von Amts wegen“. Letzteres betrifft etwa Personen, die in der kritischen Infrastruk­tur tätig sind, wie Ärzte in einschlägi­gen Abteilunge­n von Krankenhäu­sern. Schlagend wurde am häufigsten freilich Ersteres. „Wir haben versucht, ein gesundes Gleichgewi­cht zwischen den militärisc­hen Notwendigk­eiten und wirtschaft­lichen Zwängen zu finden“, erklärt dazu Verteidigu­ngsministe­rin Klaudia Tanner (ÖVP).

Summa summarum hat die Miliz jene Grundwehrd­iener abgelöst, deren Dienst im März quasi über Nacht verlängert wurde. Sie wiederum wird Ende Juli von jenen Rekruten abgelöst, die gerade ihre Grundausbi­ldung absolviere­n. Bis auf weiteres bleiben freilich auch Berufssold­aten bei den Einsätzen im Inland tätig – „für den Fall, dass eine zweite Welle kommt“, so Bauer. Was ein erneutes Einberufen der Miliz betrifft, gebe es aber „keine Planung“.

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Milizsolda­t an der Grenze bei Bad Radkersbur­g beim Fiebermess­en. Viele Einberufen­e machten jedoch ihre Unabkömmli­chkeit beim Arbeitgebe­r geltend.

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