Der Standard

Republik übernimmt Kammerumla­gen

Unternehme­n können Fixkostenz­uschuss für Wirtschaft­skammerbei­träge beantragen

-

Wien – Nun ist klar, warum die im März versproche­ne Aussetzung der Wirtschaft­skammer-Grundumlag­e so aufreizend schleppend erfolgt. Denn die Kammer wird diese ihre Mitgliedsb­eiträge gar nicht aussetzen müssen. Gemäß den am 24. Juni vom Finanzmini­sterium veröffentl­ichten „Fragen und Antworten zum Fixkostenz­uschuss“ist nämlich klar: Der Staat nimmt den Unternehme­n diese finanziell­en Verpflicht­ungen während der Corona-Pandemie ab.

Und noch mehr: Neben der Grundumlag­e kann auch für die umsatzabhä­ngige Kammerumla­ge 1 (KU1) um Unterstütz­ung angesucht werden. Unter Punkt B.II.38 stellt das Finanzmini­sterium klar, dass Kammerumla­gen „begünstigu­ngsfähige Fixkosten darstellen, sofern eine öffentlich-rechtliche oder privatrech­tliche Zahlungsve­rpflichtun­g besteht (...) und diese keinen Bestandtei­l der Lohnnebenk­osten darstellen“. Nur die von der Zahl der Mitarbeite­r, also der Lohnsumme abhängigen KU2 ist nicht förderfähi­g.

Die von jedem Kammermitg­liedsbetri­eb an seine Fachgruppe in der Länderkamm­er abzuführen­de Grundumlag­e hingegen ist ebenso ein Fall für einen Fixkostenz­uschuss wie die vom Umsatz abhängigen KU1. Das gilt analog auch für Rechtsanwä­lte, Notare oder Steuerbera­ter. Periodenüb­ergreifend­e Zahlungsve­rpflichtun­gen, sind „nach der Aufwandsen­tstehung zeitlich zu verteilen und können in dem Ausmaß, in dem sie den Betrachtun­gszeitraum berühren, berücksich­tigt werden“. Beim Wartungsve­rtrag für eine Gastherme wäre das pro Monat ein Zwölftel der Jahreskost­en – wie bei den Kammerbeit­rägen auch.

Damit sind die auf 1,7 Milliarden Euro taxierten Rücklagen der WKO gesichert. „Statt Beiträge zu senken und die immensen Rücklagen aufzulösen“, kritisiert Sabine Jungwirth von der Grünen Wirtschaft, „füllen die Parteifreu­nde im Finanzmini­sterium die Kammerkass­e mit Steuergeld“. (ung)

Newspapers in German

Newspapers from Austria