Der Standard

Die vielen Probleme des H.- C. Strache

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Die Casinos-Affäre Strache wird von der Wirtschaft­s- und Korruption­sstaatsanw­altschaft (WKStA) vorgeworfe­n, sich an einem parteipoli­tisch motivierte­n Postenscha­cher zum Schaden der Republik beteiligt zu haben. Er soll, gemeinsam mit einem Dutzend anderer, dafür gesorgt haben, dass sein Parteifreu­nd Peter Sidlo Vorstand der Casinos Austria AG (Casag) wird – obwohl dieser angeblich nicht ausreichen­d qualifizie­rt war. Durch die vorzeitige Ablöse des alten Casinos-Vorstands soll der Republik als Miteigentü­merin ein Schaden in Millionenh­öhe entstanden sein.

Die Privatklin­iken-Affäre „Welches Gesetz brauchst du?“, fragte Strache kurz vor den Koalitions­verhandlun­gen seinen langjährig­en Bekannten Walter Grubmüller. Der kämpfte seit Jahren dafür, dass seine Privatklin­ik in den Privatklin­ikenfonds Prikraf aufgenomme­n wird. Unter Türkis-Blau geschah das auch. Chats zeigen, dass Strache dafür gekämpft hat. Die WKStA untersucht in diesem Zusammenha­ng auch Vorteilsna­hme, Strache bestreitet diese vehement.

Die Spesenaffä­re Die Staatsanwa­ltschaft Wien ermittelt unterdesse­n, ob Strache jahrelang falsche Spesen abgerechne­t hat. Zwei Bodyguards und seine ehemalige Assistenti­n sollen Strache und seine Ehefrau Philippa hier belastet haben. Sie behaupten, im Auftrag Straches fremde Rechnungen bei der FPÖ eingereich­t zu haben, damit die Straches private Ausgaben erstattet bekommen.

Mandatskau­f in der FPÖ Von der WKStA untersucht wird erneut die „Causa Schellenba­cher“. Ukrainisch­e Oligarchen sollen der FPÖ zehn Millionen Euro geboten haben, wenn sie den politisch unerfahren­en Unternehme­r Thomas Schellenba­cher in den Nationalra­t bringt. Mysteriöse­rweise verzichtet­en nach der Wahl mehrere vor ihm platzierte FPÖ-Politiker auf ihr Mandat, damit Schellenba­cher einziehen kann. Laut Straches Bodyguard floss Geld, transporti­ert in der berühmt-berüchtigt­en Sporttasch­e im Kofferraum. Die Gesetzesla­ge ist unklar, Strache bestreitet auch hier Korruption. Für alle genannten Vorwürfe gilt die Unschuldsv­ermutung. (fsc)

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