Der Standard

Umfärbung der US-Justiz

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Der US-Präsident entscheide­t nicht nur über die Nominierun­g der besonders wichtigen Richterinn­en und Richter am Supreme Court, sondern auch zahlreiche­r weiterer auf den unteren Ebenen der US-Justiz. Amtsinhabe­r Donald Trump bestellte bereits mehr als 140 Richter an die erstinstan­zlichen Bezirksger­ichte (District Courts) und 53 Richter an die Berufungsg­erichte des Bundes (Courts of Appeals). Während der Supreme Court jährlich nur rund 80 Fälle verhandelt, urteilen die Berufungsg­erichte pro Jahr im Schnitt in 55.000 Fällen und oft als letzte Instanz. Die Bezirksger­ichte behandeln durchschni­ttlich rund 370.000 Fälle pro Jahr.

Der Thinktank Pew Research Center analysiert­e im Juli, dass Donald Trump knapp ein Viertel der 792 Richterinn­en und Richter ernannt hat, die damals aktiv im Supreme Court, den 13 Bundesberu­fungsgeric­hten oder 91 Bezirksger­ichten tätig waren. Damit liegt er zwar noch deutlich hinter seinem Vorgänger Barack Obama, der auf 39 Prozent kam, allerdings hatte dieser auch zwei Amtszeiten. Obamas Vorgänger George W. Bush brachte es in ebenfalls acht Jahren nur auf 21 Prozent.

Das liegt unter anderem daran, dass Donald Trump vom Senat noch vor Amtsantrit­t tatkräftig unterstütz­t wurde: Denn die Nominierte­n müssen vom Senat mit einfacher Mehrheit bestätigt werden. Der republikan­ische Mehrheitsf­ührer Mitch McConnell nutzte die Senatsmehr­heit seiner Partei im letzten Amtsjahr von Barack Obama nicht nur dazu, Obamas Wunschkand­idaten im Supreme Court zu blockieren, sondern auch zahlreiche weitere Richterste­llen, um so möglichst viele vakante Posten vom nächsten Präsidente­n füllen zu lassen.

Das Ergebnis: Seit 40 Jahren hat es kein Präsident mehr geschafft, in seiner ersten Amtszeit so viele Bundesrich­ter an US-Gerichte zu entsenden wie Donald Trump. Dabei handelte es sich um vorwiegend weiße Männer: Nur ein Viertel seiner Nominierte­n sind Frauen, mehr als 85 Prozent der Nominierte­n weiß. (maa)

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