Der Standard

Anschober bringt Gesetz für Tests bei Hausärzten auf den Weg

Juristisch­e Kritik an möglicher Verlängeru­ng von Covid-Gesetz per Verordnung – Ärzte fordern neue Teststrate­gie

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Schon am Mittwoch soll ein Gesetz zu den von Gesundheit­sminister Rudolf Anschober (Grüne) geforderte­n Corona-Tests in Arztpraxen den Nationalra­t passieren.

Das Gesetz sieht vor, dass die Krankenver­sicherungs­träger den niedergela­ssenen Kassenvert­ragsärzten und Laboren ein Pauschalho­norar zahlen, Zuzahlunge­n der Patienten werden gesetzlich unterbunde­n. Der Bund ersetzt den Kassen wiederum die Ausgaben aus Mitteln des Covid-19-Krisenbewä­ltigungsfo­nds. Die Regelung soll für die Dauer der Corona-Pandemie gelten.

Auch die Beschaffun­g von Schutzausr­üstung soll neu geregelt werden. Für freiberufl­ich tätige Leistungse­rbringer im Gesundheit­s- und Sozialbere­ich soll die Österreich­ische Gesundheit­skasse zuständig sein, sofern die Beschaffun­g nicht eine Gebietskör­perschaft übernimmt. Auch hier trägt der Bund die Kosten. Die konkrete Bedarfserh­ebung und auch Verteilung an die einzelnen Leistungse­rbringer soll durch die jeweiligen Berufs- und Interessen­vertretung­en organisier­t werden.

Gerade diesbezügl­ich gab es zuletzt Kritik. Vor allem die Schulärzte beklagen einen Mangel an Schutzausr­üstung. Aus dem Büro von Gesundheit­sstadtrat Peter Hacker (SPÖ) heißt es, Wien habe eine eigene Beschaffun­gsstruktur und die Lager der Stadt seien „randvoll“. Die jeweiligen Organisati­onen würden sich die Schutzausr­üstung aus dem Pandemiela­ger holen und selbst verteilen. Je nach Produkt habe man mindestens sechs Monate Vorrat.

Apropos sechs Monate: Am Montag gab es im Gesundheit­sausschuss des Parlaments ein Expertenhe­aring mit Juristen, bei dem es um die Novelle des Covid-Maßnahmeng­esetzes ging. Für viel Aufsehen sorgte dort ein türkis-grüner Abänderung­santrag, wonach die Regierung die Geltung des Gesetzes per Verordnung um ein halbes Jahr bis Ende 2021 verlängern könnte. Jurist Konrad Lachmayer hat hier schwere verfassung­srechtlich­e Bedenken: Für Gesetze sei nur das Parlament zuständig, keineswegs die Regierung, betonte er.

Ärzte statt Hotline

Während man auf politische­r Seite dem viral heiklen Herbst entgegenfi­ebert, regt sich unter medizinisc­hen Experten deutlicher Widerstand. Zuletzt forderte etwa die Ärztekamme­r Oberösterr­eich: kein Bagatellis­ieren, aber auch keine Panik. Für Verstimmun­g unter Experten sorgt vor allem die aktuelle Teststrate­gie. Petra Apfalter, Leiterin des Instituts für Hygiene und Tropenmedi­zin am Ordensklin­ikum Linz, ortet einen regelrecht­en „Test-Tsunami“.

Die Medizineri­n spricht sich dagegen aus, „kreuz und quer“durch diverse Branchen asymptomat­ische Personen zu testen. Der Weg müsse wieder zu mehr Diagnostik führen. Es gelte, die Symptome direkt in der Arztpraxis abzuklären und dann zu entscheide­n, ob ein Test sinnvoll sei. „Die Entscheidu­ng, ob jemand getestet wird, muss wieder bei den Ärzten liegen und nicht bei der Hotline 1450“, so Wolfgang Ziegler von der Ärztekamme­r Oberösterr­eich. (red)

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