Mühen der Ebene beim Klimaschutz
Verletzt der Staat die Schutzpflicht gegenüber Bürgern, weil er klimaschädlichere Reisen begünstigt? Die heikle Frage beschäftigt das Höchstgericht. Der Mindestflugticketpreis lässt auf sich warten.
Derzeit stehen Flugreisen für viele Menschen nicht auf der Tagesordnung. Reisewarnungen, abgesagte Großveranstaltungen, ausfallende Messen und Kongresse, unsichere Lage in Urlaubsdestinationen: Für die schleppende Erholung im Reisebusiness nach dem jähen Lockdown-bedingten Einbruch im Frühjahr gibt es viele gute Gründe.
Von einer Rückkehr auf Vor-Corona-Niveau geht in der Luftfahrtbranche niemand vor 2024 oder sogar noch später aus. Viele Unternehmen in Tourismus- oder Transportsektor oder nachgelagerten Branchen werden die Durststrecke wohl gar nicht durchtauchen, manche ihr Business-Modell grundlegend überdenken müssen.
Dazu gehören auch Fluggesellschaften, die mit der Klimadebatte auch immer stärker in den Fokus der Klimaschützer gerückt sind. Reisen mit dem Flugzeug sind 31-mal klimaschädlicher als Reisen mit der Bahn und dennoch werden Erstere steuerlich
Bahn im Nachteil
Regina Bruckner, Nora Laufer
begünstigt. So lautet der Vorwurf der Umweltorganisation Greenpeace, die im Februar Österreichs erste Klimaklage am Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht hat. Mehr als 8000 Personen haben sich an der Sammelklage beteiligt, darunter zahlreiche Prominente und Klimaforscher. In der am Montag beginnenden und bis 10. Oktober dauernden Session wird die Klage nun auch Thema im Gerichtshof selbst. Mit einem Spruch der Verfassungsrichter ist erst in den kommenden Wochen zu rechnen.
Aus Sicht der Initiatoren ist das Bahnfahren im Vergleich zum Fliegen in Österreich gleich mehrfach benachteiligt: Die Umweltschutzorganisation kritisiert, dass auf den grenzüberschreitenden Bahnverkehr eine Umsatzsteuer entfällt, für internationale Flüge hingegen nicht. Zudem würde die Kerosinsteuerbefreiung zu einer Bevorzugung von klimaschädlichen Verkehrsmitteln
führen, argumentieren die Initiatoren.
Greenpeace sieht in der Behandlung der Klimaklage laut Aussendung einen „historischen Moment“, immerhin müsse der Staat seine Bürger vor den Auswirkungen der Klimakrise schützen. Laut Rechtsanwältin Michaela Krömer, die die Klage betreut, würde der VfGH mit seiner Entscheidung einen „Scheideweg definieren“.
Es ist eine heikle Materie, mit der sich die Höchstrichter zu beschäftigen haben. Nicht auszuschließen, dass der VfGH Formalgründe geltend macht, um sich nicht mit dem heißen Thema gar nicht erst befassen zu müssen. Denn spricht sich das Höchstgericht dafür aus, dass die Ausnahme für Airlines nicht tolerierbar sind, weil sie die Schutzpflicht des Staates gegenüber den Bürgern verletze, wäre das auch ein politisches Signal.
An der juristischen Umsetzung eines solchen wird auch an anderer Stelle derzeit gefeilt. Im Klimaschutzministerium wird an den legistischen Vorgaben für den von der türkis-grünen Regierung im Zuge der AUA-Rettung geplanten Mindestpreis für Flugtickets gearbeitet. Auch das keine leichte Aufgabe, sollen doch die Gesetzesvorlagen so konzipiert sein, dass sie EU-Vorschriften nicht zuwiderlaufen.
Im Verzug
Im Klimaschutzministerium betont man, keine klassische, in Hinsicht auf EU-Wettbewerbsrecht erfahrungsgemäß problematische Preisregelung zu konzipieren, sondern eine Regelung, die eine verpflichtende Weitergabe von Steuern und Abgaben an die Konsumenten vorsieht. Womit man etwa zu dem genannten Mindestpreis von 40 Euro käme. Aus dem Plan, mit der Umsetzung bereits im Herbst zu starten, wird aber nichts. Man wolle ein gutes Gesetz zustande bringen, heißt es aus dem Ministerium. Da käme es auf einige Wochen mehr nicht an.