Harte Bandagen im Buwog-Finale
Staatsanwalt zeiht Karl-Heinz Grasser der „kleineren und größeren Lügen“und plädiert auf Schuldspruch für alle 15 Angeklagten
Wien – Kurz vor seinem dritten Jahrestag geht der Buwog-Prozess ins Finale. Am 166. Verhandlungstag gingen die Oberstaatsanwälte Alexander Marchart und Gerald Denk am Dienstag mit den 15 Angeklagten hart ins Gericht. Am Donnerstag sind die letzten Plädoyers geplant, im November oder Anfang Dezember soll dann das Urteil fallen.
Den Schöffensenat forderten die Staatsanwälte auf, alle Angeklagten schuldig zu sprechen und tat- und schuldangemessen zu bestrafen. Denk sprach von „Verbrechen von unglaublicher Tragweite“, und Marchart betonte: „Niemand steht über dem Gesetz.“
Nicht nur in der Buwog-Causa, auch beim Terminal Tower in Linz forderte die Staatsanwaltschaft Schuldsprüche für alle Angeklagten. Die Vorgangsweise, Schmiergeld für eine Handlung des damaligen Finanzministers Karl-Heinz Grasser zu fordern, sei die gleiche gewesen wie bei der Privatisierung der Bundeswohnungen. Das Geld, 200.000 Euro, sei den gleichen Weg gegangen wie die Buwog-Provision. Das sei ein Beweis für den „Tatplan“der vier Freunde Grasser, Walter Meischberger, Peter Hochegger und Ernst Karl Plech, zu dem der Belastungszeuge Willibald Berner ausgesagt hatte.
„Schwiegermuttermärchen“
Als Beweis führte Denk die Zahlungsflüsse, Aktienkäufe und Reisebewegungen von Grasser an. Grassers „Schwiegermuttermärchen“, dass nämlich das Geld auf dem Ferint-Konto bei der Meinl-Bank von seiner Schwiegermutter sei, habe nicht gehalten, denn die Schwiegermutter habe dementiert, dass es ihr Geld sei. Vom Ferint-Konto wanderten über 700.000 Euro auf das Mandarin-Konto, wohin auch Geld von einem der drei Liechtenstein-Konten floss. Die Zusammenführung bei der Mandarin und letztlich bei der Offshore-Gesellschaft Catherine Participation und die zahlreichen Käufe von Meinl-International-Power-Aktien seien der Beweis, dass das alles Geld von Grasser sei. Die Mutter des Vermögenstreuhänders Norbert Wicki sei nur zum Schein vorgeschoben worden für die Mandarin-Gesellschaft.
Die Staatsanwälte warfen Grasser „kleinere und größere Lügen“vor. Nachdem die Buwog-Provision im Herbst 2009 medial bekannt geworden war, sei „Hektik“ausgebrochen. Grasser und Plech sollten herausgehalten werden, alles Geld aus der Provision sollte Meischberger zugeordnet sein. Gefälschte Verträge seien im Nachhinein erstellt worden, der mitangeklagte damalige Anwalt Gerald Toifl habe das Ganze organisiert. (red, APA)