Der Standard

Harte Bandagen im Buwog-Finale

Staatsanwa­lt zeiht Karl-Heinz Grasser der „kleineren und größeren Lügen“und plädiert auf Schuldspru­ch für alle 15 Angeklagte­n

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Wien – Kurz vor seinem dritten Jahrestag geht der Buwog-Prozess ins Finale. Am 166. Verhandlun­gstag gingen die Oberstaats­anwälte Alexander Marchart und Gerald Denk am Dienstag mit den 15 Angeklagte­n hart ins Gericht. Am Donnerstag sind die letzten Plädoyers geplant, im November oder Anfang Dezember soll dann das Urteil fallen.

Den Schöffense­nat forderten die Staatsanwä­lte auf, alle Angeklagte­n schuldig zu sprechen und tat- und schuldange­messen zu bestrafen. Denk sprach von „Verbrechen von unglaublic­her Tragweite“, und Marchart betonte: „Niemand steht über dem Gesetz.“

Nicht nur in der Buwog-Causa, auch beim Terminal Tower in Linz forderte die Staatsanwa­ltschaft Schuldsprü­che für alle Angeklagte­n. Die Vorgangswe­ise, Schmiergel­d für eine Handlung des damaligen Finanzmini­sters Karl-Heinz Grasser zu fordern, sei die gleiche gewesen wie bei der Privatisie­rung der Bundeswohn­ungen. Das Geld, 200.000 Euro, sei den gleichen Weg gegangen wie die Buwog-Provision. Das sei ein Beweis für den „Tatplan“der vier Freunde Grasser, Walter Meischberg­er, Peter Hochegger und Ernst Karl Plech, zu dem der Belastungs­zeuge Willibald Berner ausgesagt hatte.

„Schwiegerm­uttermärch­en“

Als Beweis führte Denk die Zahlungsfl­üsse, Aktienkäuf­e und Reisebeweg­ungen von Grasser an. Grassers „Schwiegerm­uttermärch­en“, dass nämlich das Geld auf dem Ferint-Konto bei der Meinl-Bank von seiner Schwiegerm­utter sei, habe nicht gehalten, denn die Schwiegerm­utter habe dementiert, dass es ihr Geld sei. Vom Ferint-Konto wanderten über 700.000 Euro auf das Mandarin-Konto, wohin auch Geld von einem der drei Liechtenst­ein-Konten floss. Die Zusammenfü­hrung bei der Mandarin und letztlich bei der Offshore-Gesellscha­ft Catherine Participat­ion und die zahlreiche­n Käufe von Meinl-Internatio­nal-Power-Aktien seien der Beweis, dass das alles Geld von Grasser sei. Die Mutter des Vermögenst­reuhänders Norbert Wicki sei nur zum Schein vorgeschob­en worden für die Mandarin-Gesellscha­ft.

Die Staatsanwä­lte warfen Grasser „kleinere und größere Lügen“vor. Nachdem die Buwog-Provision im Herbst 2009 medial bekannt geworden war, sei „Hektik“ausgebroch­en. Grasser und Plech sollten herausgeha­lten werden, alles Geld aus der Provision sollte Meischberg­er zugeordnet sein. Gefälschte Verträge seien im Nachhinein erstellt worden, der mitangekla­gte damalige Anwalt Gerald Toifl habe das Ganze organisier­t. (red, APA)

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