Der Standard

Brüssel gibt bei Fixkostenz­uschuss deutlich nach

Bis zu drei Millionen Euro Förderung pro Betrieb

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Wien – Es war ein Infight zwischen Brüssel und Wien, wie man ihn auf dieser persönlich­en Ebene noch selten erlebt hat: Im Streit um den Fixkostenz­uschuss kannte Gernot Blümel kein Pardon, der Finanzmini­ster wetterte gegen EU-Bürokraten und stellte den Brüsseler Vertreter in Wien vor den Medien bloß. Der wiederum, Martin Selmayr nämlich, gab keineswegs klein bei, sondern warf dem Ministeriu­m vor, Anträge nicht richtig einreichen zu können.

Es ging um den Fixkostenz­uschuss, mit dem der Bund den Unternehme­n Corona-bedingte Ausfälle ersetzt. In der zweiten Phase hatte Brüssel darauf gedrungen, die maximale Subvention pro Betrieb auf 800.000 Euro zu senken, nachdem Wien fünf Millionen beantragt hatte. Jetzt wurde die Obergrenze der Hilfe mit drei Millionen Euro pro Unternehme­n limitiert, die Maßnahme bis Mitte 2021 verlängert. Blümel sieht darin einen „großen Teilerfolg“.

Bei kleinen Unternehme­n können Fixkosten zwischen 30 und 90 Prozent des Umsatzentg­angs, bei größeren 30 bis 70 Prozent ersetzt werden. Auch müssen andere Covid-19-Hilfen nicht gegengerec­hnet werden, teilte das Finanzmini­sterium mit. Unternehme­n müssen allerdings nachweisen, dass ihr Umsatzverl­ust von der Pandemie ausgelöst wurde.

Blümel will weiterkämp­fen

Blümel will aber „weiterverh­andeln und weiterkämp­fen, um die bestmöglic­hen Ergebnisse zu erzielen und unseren Unternehme­n die benötigten Hilfen zukommen zu lassen“, heißt es in der Aussendung.

Die Nachbesser­ungen beim Fixkostenz­uschuss sind Teil der Verlängeru­ng des Rahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft nach dem Covid-19-Ausbruch. Alle darin vorgesehen­en Maßnahmen wurden nun bis 30. Juni 2021 verlängert, Maßnahmen zur Rekapitali­sierung von Unternehme­n bis zum 30. September 2021. (red, APA)

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